Ein sehr kleiner Teil der Kinder in Deutschland wächst unter der Obhut von zwei Müttern oder zwei Vätern auf. Für diese Familien hat sich der Name "Regenbogenfamilie" etabliert. Die demographischen Informationen zu diesen Familien sind bislang eher dürftig und wenig belastbar - zumal selbst die Daten des Mikrozensus 1 auf eine sehr kleine Grundgesamtheit gründen, was ihre Zuverlässigkeit schmälert. Dennoch sollen nachfolgend zentrale Aspekte der rechtlichen Rahmenbedingungen skizziert und einige Basisinformationen vorgestellt werden, ehe auf neueste Studienergebnisse zu wichtigen Charakteristika und der Lebensgestaltung von Regenbogenfamilien in Deutschland eingegangen wird. 2
Seit 2001 gibt es auch für gleichgeschlechtlich orientierte Paare eine Möglichkeit, ihre Beziehung zu formalisieren: die sogenannte Eingetragene Lebenspartnerschaft (LP), die durch das Lebenspartnerschaftsgesetz geregelt ist (LPartG). Diese Institution wurde nicht mit denselben Rechten wie die Ehe ausgestattet. Auch mit den Veränderungen im Rahmen des "Lebenspartnerschaftsüberarbeitungsgesetzes" erfolgte keine Gleichstellung mit der Heirat. Mit der Eintragung ist die Verpflichtung zum gegenseitigen Unterhalt verbunden. Vereinbaren die Partnerinnen bzw. Partner keinen anderen Güterstand, so gilt für sie seit 2005 das Prinzip der Zugewinngemeinschaft. Die Partner entscheiden, ob sie eine vertragliche Variante wählen oder eine Ausgleichsgemeinschaft bilden, bei der - anders als bei der Zugewinngemeinschaft - kein gemeinsames Vermögen erworben wird. Weiterhin wird die erbrechtliche Position der Lebenspartnerinnen bzw. -partner zueinander bestimmt: Neben Verwandten erster Ordnung ist der überlebende Partner zu einem Viertel des Nachlasses gesetzlicher Erbe. Die LP gewährt die Möglichkeit, einen gemeinsamen Namen zu tragen (Lebenspartnerschaftsnamen) und räumt unter bestimmten Umständen auch einen nachpartnerschaftlichen Unterhalt ein. Die Lösung der Verbindung erfolgt auf Antrag und vor Gericht. Steuerrechtlich beinhaltet die LP keine Gleichstellung mit der Ehe - eine gemeinsame Veranlagung ist nicht möglich.
Die rechtlichen Regelungen stecken auch den Rahmen für die Ausgestaltung von Elternschaft ab. Für gleichgeschlechtliche Paare ist es weniger einfach einen Kinderwunsch zu verwirklichen, da sie quasi auf "externe" Unterstützung angewiesen sind. Für Frauen ist eine künstliche Befruchtung denkbar: Reproduktionsmedizinische Eingriffe sind in Deutschland rechtlich zulässig, doch aufgrund der Vorgaben der Bundesärztekammer nur für Ehefrauen verfügbar. Gelingt es lesbischen Frauen schwanger zu werden, so stehen verschiedene Fragen an: Theoretisch kann die Lebenspartnerin das Kind im Rahmen der Stiefkindadoption annehmen und auf diese Weise auch rechtlich gesehen ein vollwertiger zweiter Elternteil werden. Dafür ist jedoch die Zustimmung des biologischen Elternteils - also des Vaters - erforderlich. Wird der Vater jedoch "amtlich" gemacht, besteht das Risiko, dass er seine Elternrechte behalten möchte und in die Stiefkindadoption nicht einwilligt oder aber die zuständigen Behörden widersprechen. Geht die Frau den "sicheren" Weg und wählt einen anonymen Samenspender oder verschweigt die Identität des Vaters, nimmt sie dem Kind die Möglichkeit, seine Herkunft kennenzulernen und verstößt somit gegen dessen Recht auf Kenntnis seiner Abstammung. In der Praxis finden wir daher Zwischenlösungen, da vielen Paaren sowohl die Elternrechte beider Partnerinnen bzw. Partner als auch die Möglichkeit des Kindes, den Vater kennenzulernen, wichtig sind.
Für Männerpaare ist es weitaus schwieriger ein eigenes Kind zu bekommen, zumal die Vermittlung einer Ersatzmutter in Deutschland nicht zulässig ist. Eine Möglichkeit ein leibliches Kind zu bekommen, besteht in Form der queerfamily, in der sie sich mit (lesbischen) Frauen bzw. Paaren zusammenfinden. Allerdings stellt sich auch hier die Frage der rechtlichen Stellung der Eltern. Stiefkindadoptionen sind grundsätzlich nicht nur für Kinder möglich, die innerhalb der LP geboren wurden, sondern auch für "mitgebrachte" Kinder. Aufgrund des Einwilligungserfordernisses und der Beziehungen zum anderen Elternteil sind diese Fälle aber sehr selten. Für Paare, die gerne Kinder hätten, aber selbst keine bekommen können, gibt es grundsätzlich die Möglichkeit der Adoption. 3 Dies ist - allgemein, aber für gleichgeschlechtliche Paare insbesondere - kein einfaches Unterfangen, unter anderem, weil die "Konkurrenz" groß ist. Generell gibt es für ein zur Adoption stehendes Kind rund zehn Bewerber. 4 Anders als Ehepaare können gleichgeschlechtliche Paare nicht gemeinsam adoptieren. Weil nur ein Partner Elternrechte übernimmt, ist das Kind weniger gut abgesichert, was zu einem Argument gegen eine Vermittlung an gleichgeschlechtliche Paare geraten kann. Für die Beziehung zwischen sozialem (d.h. nicht-leiblichem) Elternteil und dem Kind gibt es die Regelung des "kleinen Sorgerechts": Der soziale Elternteil in LP kann dieses im Einvernehmen mit dem leiblichen Elternteil ausüben, jedoch nur dann, wenn dieser allein sorgeberechtigt ist.
Hochrechnungen auf Basis des Mikrozensus ergeben, dass in Deutschland mindestens 68 400 gleichgeschlechtliche Paare in einem gemeinsamen Haushalt leben - mindestens, weil die Datenbasis die Anzahl eher unter- als überschätzt. 5 Dabei ist anzumerken, dass das Risiko von Schätzfehlern aufgrund der kleinen Ausgangsbasis nicht unerheblich ist. Vor diesem Hintergrund können die meisten Detailinformationen nicht speziell für Eingetragene Lebenspartnerschaften ausgewiesen werden. Die weit überwiegende Mehrheit (93 %) der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften lebt nicht mit Kindern zusammen. Insgesamt wuchsen 2007 rund 7000 Kinder in Regenbogenfamilien auf - und zwar hauptsächlich in Familien von zwei Frauen (92 % der Kinder). Der Anteil von Regenbogenfamilien an allen Familienhaushalten mit Kindern ist verschwindend gering und liegt im Bereich von einem Promille. Gleiches gilt für den Anteil an Kindern, die in diesen Familien aufwachsen.
Von den gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften haben 15 800 bzw. 23 Prozent eine Eingetragene Lebenspartnerschaft begründet. Generell nutzen Männerpaare diese Option häufiger als Frauen und stellen rund 65 Prozent der eingetragenen Paare. Auch von den Eingetragenen Lebenspartnerschaften hat der größte Teil (89 %) keine Kinder, aber es gibt unter diesen doch etwas häufiger Familien als in den gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften insgesamt. Ähnlich wie heterosexuelle Paare in Deutschland (West) scheinen auch bei diesen Paaren die Elternschaft und die Institutionalisierung der Partnerschaft in einem Zusammenhang zu stehen. Mit unserer Studie wurden erstmals deutschlandweit differenzierte Informationen über diese Familienform erhoben.
Regenbogenfamilien sind bislang eher untererforscht. Die vorliegenden Ergebnisse stützen sich in aller Regel auf kleine Stichproben. Umso bedeutsamer ist es, dass die Datenbasis für die nachfolgenden Ausführungen die Informationen von 1059 gleichgeschlechtlichen Eltern bilden. Sie repräsentieren 767 Familien, da teilweise beide Partnerinnen bzw. Partner eines Paares interviewt wurden. Falls in den Familien mehr als ein Kind lebte, wurden die Befragten gebeten, ihre Angaben auf unterschiedliche Kinder zu beziehen. Somit standen für unsere Analysen Informationen zu 852 Kindern zur Verfügung.
Unter den Befragten überwiegen Paare, die in Eingetragener Lebenspartnerschaft leben. Dies steht auch vor dem Hintergrund, dass der Familienstand "verpartnert" amtlich bekannt ist und die Paare daher direkt angesprochen werden konnten. Für die Stichprobengewinnung wurden nahezu alle den Meldebehörden bekannten Paare in Eingetragener Lebenspartnerschaft schriftlich oder telefonisch kontaktiert. 6 Von den schätzungsweise 2200 bis 2500 Elternpaaren, die eine Eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben, nahmen 625 Paare (866 Einzelpersonen) an der Studie teil. Weniger gut sieht die Repräsentation der Familien ohne Eintragung aus, unter anderem, weil diese nicht persönlich informiert werden konnten. Aus dieser Gruppe konnten 142 Paare (193 Einzelpersonen) einbezogen werden, was einer geschätzten Quote von rund 3 Prozent der Zielfamilien entspricht. Nachdem unsere Analysen keine gravierenden inhaltlichen Unterschiede zwischen beiden Gruppen erbrachten, werden diese soweit möglich zusammen besprochen.
Die Befragung von Eltern in Regenbogenfamilien wurde durch eine Kinderstudie ergänzt, in der 123 Kinder und Jugendliche interviewt wurden, und eine Expertenbefragung, an der sich 29 Angehörige verschiedener Berufsgruppen beteiligten.
Die Eltern in Regenbogenfamilien sind zumeist weiblich; Männerpaare stellen 7 Prozent der Befragten. Typisch für Regenbogenfamilien ist eine geringe Kinderzahl: Oftmals (64 %) gibt es (bislang) nur ein Kind, 27 Prozent der Paare haben zwei Kinder, 8 Prozent der Paare drei oder mehr Kinder. Allerdings wünschen sich rund vier von zehn Familien weiteren Nachwuchs.
Ausgesprochen hoch ist das Bildungs- und Qualifikationsniveau der Befragten: 61 Prozent haben Abitur, 49 Prozent einen (Fach)Hochschulabschluss. Drei Viertel der Befragten sind aktuell berufstätig, 14 Prozent befinden sich in der Elternzeit, 4 Prozent bezeichnen sich als Hausfrauen bzw. -männer. Die Erwerbsquote ist insgesamt gesehen deutlich höher als bei heterosexuellen Familien, gleichzeitig sind die Eltern in Regenbogenfamilien häufiger in Teilzeit erwerbstätig. Der Erwerbsumfang beider Partnerinnen bzw. Partner ist anderen Befunden zufolge über längere Zeit hinweg betrachtet sehr ähnlich. 7 Sie zeigen somit ein etwas anderes Muster als heterosexuelle Elternpaare, bei denen zumeist der Mann in Vollzeit berufstätig ist, während die Frau nicht, geringfügig oder in Teilzeit beschäftigt ist. Der Erwerbssituation entsprechend liegen die erzielten Einkommen überwiegend im mittleren Bereich. Bei 51 Prozent der Paare beträgt das monatliche Familieneinkommen zwischen 2600 und 4500 Euro, bei 31 Prozent ist es geringer und bei 12 Prozent höher.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Elternschaft spiegeln sich in verschiedenen Familienkonstellationen mit unterschiedlichem Hintergrund wider (Grafik S.29). Zahlenmäßig relevant sind vor allem zwei Konstellationen: Familien mit Kindern, die in dieser Partnerschaft geboren wurden (42 %), und Familien mit Kindern, die aus einer früheren - in der Regel heterosexuellen - Beziehung stammen (ca. 50 %). Kleinere Gruppen bilden Pflegefamilien (6 %) und Familien, die ein fremdes Kind adoptiert haben (2 %), wobei die Adoption meist im Ausland vollzogen wurde.
Die Herkunft der Kinder ist maßgeblich für die formale Beziehung zwischen Kind und nicht-leiblichem Elternteil in der Regenbogenfamilie. Der größte Teil (76 %) der Kinder aus früheren Partnerschaften hat Kontakt zu seinem zweiten Elternteil - zumeist handelt es sich dabei um den Vater. Diese Regenbogenfamilien sind in dieser Hinsicht mit anderen Stieffamilien vergleichbar: Zwar gibt es seltener ein gemeinsames Sorgerecht der getrennten Eltern, da 44 Prozent der Regenbogen-Eltern die elterliche Sorge allein ausüben, aber die Kontaktstruktur ist ähnlich. Das Engagement der "externen" Elternteile bei der Erziehung variiert zwischen kaum und stark. Vor diesem Hintergrund ist verständlich, dass die sozialen Elternteile - ähnlich wie in heterosexuellen Stieffamilien - nur sehr selten formale Elternrechte erworben haben. Eine Stiefkindadoption wird mit Blick auf die Beziehungen zum externen Elternteil zumeist nicht in Erwägung gezogen. Nur in vier Familien gab es eine Stiefkindadoption. Sechs Familien mit Kindern aus früheren Beziehungen haben einen gescheiterten Adoptionsversuch hinter sich. Die Abweisung des Ersuchens wurde entweder mit dem bestehenden Sorgerecht des zweiten leiblichen Elternteils oder mit dessen Widerstand begründet.
Die sozialen Eltern wünschen sich sehr häufig eine Stiefkindadoption, zumal sie fast alle angeben, eine gute bis sehr gute Beziehung zu den Kindern zu haben (95 %). Von den Familien mit Kindern aus einer früheren Beziehung leben die Partnerinnen bzw. Partner zu 79 Prozent in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft. Bei den Paaren mit Kindern aus der aktuellen Beziehung liegt der Anteil der "Verpartnerten" mit 88 Prozent noch höher. Die Kinder wurden ganz überwiegend von beiden Partnern - in der Regel Partnerinnen - gemeinsam gewünscht und geplant. Vaterfamilien mit "gemeinsamem Kind" sind sehr selten (2,5 %). Die Mütter wurden oftmals durch eine Samenspende schwanger, wobei es unterschiedliche Vorgehensweisen gibt: So wurde die Befruchtung teils mittels medizinischer Hilfe, teils in "Eigenregie" vorgenommen. 8 Auch die Wege zur Samenspende unterscheiden sich: Manche suchten einen geeigneten Spender im Bekanntenkreis, andere griffen auf eine Samenbank zurück. Insgesamt ist rund die Hälfte der Samenspender bekannt. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Vaterschaft auch amtlich registriert wurde. Vielmehr sind nur bei 18 Prozent der Kinder, die in die Lebensgemeinschaft hineingeboren wurden, die Väter in das Geburtenbuch eingetragen.
Eine maßgebliche Rolle bei der Entscheidung für oder gegen die Registrierung der Vaterschaft spielt die rechtliche Position des nicht-leiblichen Elternteils. Soll das Kind durch die Partnerin als Stiefkind adoptiert werden, kann die Eintragung des Vaters in das Geburtenbuch als Risiko erscheinen, da dieser und die zuständigen Behörden in die Stiefkindadoption einwilligen müssten. Dies spielt heute bei der Abwägung, ob der Vater angegeben werden soll oder nicht, durchaus eine Rolle. Die ausführlichen Gespräche mit den Eltern zeigten zudem, dass dieses Thema schwierig ist und viele Aspekte zu bedenken sind. Dabei wurde auch dem Interesse des Kindes, beide leibliche Eltern zu kennen, große Bedeutung beigemessen.
Paare, die ihre Kinder gemeinsam geplant und in der aktuellen Beziehung bekommen haben, möchten in der Regel auch Elternverantwortung gemeinsam übernehmen. Dies dokumentiert sich in dem - zumeist von beiden Partnerinnen bzw. Partnern geäußerten - Wunsch nach einer Stiefkindadoption. Bislang ist diese in 42 Prozent der Familien mit eigenem Kind bereits vollzogen worden. In rund 28 Prozent der Familien, die das Verfahren bereits durchlaufen haben, hat der andere leibliche Elternteil der Adoption zugestimmt (in den übrigen Fällen war die Zustimmung nicht erforderlich).
Von den Eltern, welche diesen Schritt noch nicht getan haben, streben fast alle eine Stiefkindadoption an. Nur 7 Prozent lehnen diese ab und 2 Prozent waren zum Befragungszeitpunkt unentschlossen. Dabei sprachen sich die leiblichen Eltern etwas weniger häufig (85 %) für eine Stiefkindadoption aus als die sozialen (97 %). Das Interesse der sozialen Eltern am Erhalt der Elternrechte ist demnach stark ausgeprägt und wird von fast allen Müttern und Vätern mit Kindern aus der aktuellen Beziehung geteilt. In rund zwei Dritteln der adoptionswilligen Familien wurden bereits konkrete Schritte zur Umsetzung des Vorhabens unternommen. Als Motive für die Stiefkindadoption nennen 83 Prozent die rechtliche Absicherung ihrer Elternposition. Aber auch die Anerkennung als Familie (67 %) und der gemeinsame Kinderwunsch (58 %) bilden wichtige Gründe. Materielle Vorteile werden eher selten genannt.
Die Beziehungen zum anderen leiblichen Elternteil gestalten sich in diesen Familienkonstellationen sehr unterschiedlich. Neben der Tatsache, dass der Vater bei rund der Hälfte der Familien nicht bekannt und somit auch nicht greifbar ist, gibt es zum Beispiel die typischen "externen Väter", die sich wenig einmischen, aber mehr oder weniger regelmäßigen Kontakt zu ihren Kindern pflegen. Es gibt aber auch engagierte Väter, die Verantwortung übernehmen und sich am Erziehungsalltag beteiligen. Alle Väter, die eine Unterhaltspflicht haben, kommen dieser jedoch regelmäßig und in vollem Umfang nach.
Kreative Lösungen der Frage der Elternschaft bildet die queerfamily, in denen sich lesbische und schwule Personen zusammentun, um ihren Wunsch nach einem Kind zu erfüllen. Aber auch in diesen Fällen können biologische und soziale Elternschaft und "amtliches" Elternrecht auseinanderfallen, wenn zum Beispiel die Frauen den Verzicht auf eine Eintragung im Geburtenbuch zur Bedingung machen. So finden sich in der Studie Paare, in denen die Väter zwar eine durchaus aktive Rolle im Leben ihrer Kinder spielen, aber nicht als solche registriert sind.
Grundsätzlich zeigen die Regenbogeneltern eine gleichmäßigere Aufteilung von Berufstätigkeit und einen höheren Anteil von Teilzeitbeschäftigten im Vergleich zu heterosexuellen Eltern. Zwar ist auch hier vor allem der leibliche Elternteil in Teilzeit beschäftigt (40 %) oder befindet sich in der Elternzeit (21 %), während die Partnerinnen bzw. Partner häufiger (62 % im Vergleich zu 39 %) Vollzeit berufstätig sind. 9 Doch liegen die Teilzeitquoten deutlich über denen von Vätern in heterosexuellen Beziehungen. Die Erwerbsbeteiligung ist auch in Regenbogenfamilien abhängig vom Alter des Kindes, allerdings kehren die Mütter nach der Geburt eines Kindes früher in das Berufsleben zurück. So sind im ersten Jahr des Kindes 61 Prozent der Mütter nicht berufstätig, im zweiten sinkt der Anteil jedoch bereits auf 29 und im dritten auf 21 Prozent. Zum Vergleich: Von allen Müttern in Deutschland mit Kindern unter drei Jahren sind 57 Prozent nicht erwerbstätig. 10
Diese Besonderheiten in der Erwerbspartizipation korrespondiert mit einer höheren Gleichverteilung der familialen Aufgaben zwischen den Partnerinnen und Partnern - ein Ergebnis, das bereits aus anderen Studien bekannt ist. 11 So bezeichnen sich die Befragten - je nach Tätigkeit - zu 37 Prozent (bei der Wäsche) bis zu 60 Prozent (beim Putzen) als gemeinsam oder abwechselnd für die häuslichen Aufgaben zuständig. Neben der relativ seltenen ausschließlichen Zuweisung an eine der Partnerinnen bzw. einen der Partner fällt auch auf, dass häufiger Aufgaben delegiert werden. Man leistet sich zum Beispiel eine Putzhilfe, wenn keiner diese Aufgaben übernehmen mag oder Konflikte vermieden werden sollen. Leitlinien der Aufgabenteilung sind vor allem Fähigkeiten, Vorlieben und teilweise auch der Anspruch an Gleichverteilung. Ganz entscheidend sind jedoch die zeitlichen Spielräume, welche die Befragten haben: 79 Prozent teilen die Arbeiten entsprechend ihrer zeitlichen Möglichkeiten auf.
Die sozialen Eltern engagieren sich in sehr hohem Maße für die Kinder. Dass ihr Einsatz dem Niveau der leiblichen Elternteile gleichkommt, wird in Familien mit "gemeinsamem Kind" von nahezu allen Befragten bestätigt. Ein wenig zurückhaltender erweisen sich nicht-leibliche Eltern, wenn das Kind aus einer früheren Beziehung stammt, aber auch hier stehen mehr als drei Viertel nicht hinter den leiblichen Eltern zurück. Rund ein Fünftel übernimmt zudem in ausgewählten Bereichen Erziehungsverantwortung. Dass sich die Partnerin bzw. der Partner nur in geringem Maße einbringen, kommt somit sehr selten vor.
Auch im Hinblick auf die kindbezogenen Aufgaben ist selten nur eine Partnerin bzw. ein Partner zuständig. Meist wechseln sich die Eltern in Regenbogenfamilien ab oder handeln gemeinsam. Ein Vergleich mit heterosexuellen Paaren zeigte sogar, dass sich die sozialen Mütter in Regenbogenfamilien mehr einbringen als Väter in Kernfamilien. 12 Dies betrifft in besonders hohem Maße Freizeitaktivitäten mit einem Anteil von 77 Prozent sowie Gespräche mit dem Kind und Vorlesen, welche zu 71 Prozent von beiden gleichermaßen übernommen werden. Bei der Beaufsichtigung der Kinder und beim "Bring- oder Begleitservice" sind zu mehr als 60 Prozent beide aktiv. Die Hausaufgabenbetreuung wird etwas häufiger (49 %) eher einem Elternteil zugeordnet. Sind kleine Kinder zu versorgen, übernimmt eher der leibliche Elternteil diese Aufgaben, was unter anderem damit korrespondiert, dass dieser häufiger nicht oder in geringerem Umfang berufstätig ist als der soziale Elternteil. Vor allem die leiblichen Eltern nutzen die Möglichkeit von Erwerbsunterbrechungen, insbesondere im Rahmen der Elternzeit, um für die Familientätigkeiten zur Verfügung stehen zu können.
Regenbogenfamilien sind sehr vielfältig und stehen - je nach Entstehungsgeschichte und Biographie ihrer Kinder - vor unterschiedlichen Aufgaben. Bei deren Bewältigung spielen die rechtlichen und die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen keine geringe Rolle. Diese könnten in verschiedenen Bereichen den komplexen Familienstrukturen in Regenbogenfamilien besser angepasst werden. Allerdings gibt es hierzu divergierende Positionen und somit keine einfache Lösung.
Dass die Paare in Eingetragenen Lebenspartnerschaften nicht gemeinsam adoptieren können, wirkt sich sowohl auf die Chancen einer Adoption als auch in der Familienrealität auf die mangelnde Absicherung der Kinder durch einen zweiten Elternteil aus. Diese Situation wird von den befragten Eltern und Expertinnen bzw. Experten unterschiedlich eingeschätzt. Während einige dafür plädieren, diesen Mangel zugunsten des Kindeswohls zu beheben, argumentieren einzelne Expertinnen bzw. Experten gegen eine Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare. Sie möchten den Kindern neben dem "Verlust" der eigenen Familie nicht das Risiko der Diskriminierung zumuten, das beim Aufwachsen in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft nicht auszuschließen sei.
Die Möglichkeit der Stiefkindadoption wird insbesondere für Kinder, die in die Beziehung hineingeboren wurden, in hohem Maße wahrgenommen und von den Eltern auch für wichtig erachtet. Von den Expertinnen bzw. Experten werden hier vor allem schnellere und einheitliche Verfahren gefordert. Teilweise wird die Forderung unterstützt, dass Kinder, die in die Lebenspartnerschaft geboren werden, automatisch eine rechtliche Beziehung zu beiden gleichgeschlechtlichen Eltern erhalten sollten. Eine solche Regelung würde automatisch - wie bei Ehepaaren - die Rechte der Samenspender beschneiden. Schwierigkeiten bereitet somit in diesen Fällen vor allem die Frage, wie die Beziehung zum anderen leiblichen Elternteil - in der Regel dem Vater - ausgestaltet werden soll. Hier können Interessenkonflikte zwischen den Anliegen der externen leiblichen und der sozialen Elternteile entstehen: Denn es ergeben sich - wie bei heterosexuellen Patchworkfamilien auch - Diskrepanzen zwischen faktischer und rechtlicher Elternschaft, da das Recht solche Konstellationen nicht berücksichtigt. 13 Und schließlich ist auch das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft zu bedenken.
Für die Familien mit Kindern aus vorherigen, heterosexuellen Beziehungen stellt sich die Frage der Stiefkindadoption seltener, da oftmals der andere leibliche Elternteil verfügbar ist und Elternrechte besitzt. Dies wird von der Mehrheit der leiblichen Eltern akzeptiert, wenngleich ein Teil der sozialen Eltern gerne auch formale Verantwortung für die Kinder übernehmen würde. Dieser Wunsch wird mit dem tatsächlichen Engagement für das Kind begründet. Ein Teil dieser Eltern kann zumindest das kleine Sorgerecht ausüben, da ihren Partnerinnen bzw. Partnern die alleinige Sorge für das Kind zusteht. Die Eltern wünschen vor allen Dingen eine größere Wertschätzung ihrer Leistungen für die Familie.
1 Der Mikrozensus
ist eine Erhebung bei einem Prozent der Haushalte in Deutschland
(Zufallsauswahl).
2 Die diesem Beitrag zugrunde liegende
Untersuchung von Regenbogenfamilien in Deutschland wurde vom
Bundesministerium der Justiz in Auftrag gegeben. Vgl. Marina Rupp
(Hrsg.), Die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen
Lebenspartnerschaften, Köln 2009.
3 Vgl. Winfried Griebel/Wassilios
Fthenakis, Adoption in der Lebenspartnerschaft - aus psychosozialer
Sicht, in: Harald Paulitz (Hrsg.), Adoption. Positionen, Impulse,
Perspektiven, München 2006, S. 169 - 180.
4 Vgl. Statistisches Bundesamt,
Pressemitteilung vom 22. 7. 2009, in: www.destatis.de (18. 8.
2009).
5 Vgl. Bernd Eggen,
Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften mit und ohne Kinder, in:
ifb-Materialien, (2009) 1, in: www.ifb-bamberg.de/Publikatio-nen
(18. 8. 2009).
6 Es wurde versucht, zu mehr als 11 000
Adressen Kontakt herzustellen.
7 Vgl. Nanette Gartrell u.a., The
National Lesbian Family Study: V. Interviews with Mothers of
10-Year-Olds, in: Feminism and Psychology, 16 (2006) 2, S. 175 -
192.
8 Vgl. Birgit Sawatzki, Que(e)r zur
Familie. Lebensentwürfe lesbischer Mütter, Marburg
2004.
9 Werte ohne Pflege- und
Adoptivfamilien.
10 Mikrozensus 2007,
ifb-Berechnungen.
11 Vgl. Lawrence A. Kurdek, The
Allocation of Household Labor by Partners in Gay and Lesbian
Couples, in: Journal of Family Issues, 28 (2007) 1, S. 132 -
148.
12 Vgl. Nanette Gartrell u.a., The
National Lesbian Family Study: II. Interviews with Mothers of
Toddlers, in: American Journal of Orthopsychiatry, 69 (1999) 3, S.
362 - 369; dies. u.a., The National Lesbian Family Study: III.
Interviews with Mothers of Five-Year-Olds, in: American Journal of
Orthopsychiatry, 70 (2000) 4, S. 542 - 548. Kernfamilie = leibliche
Mutter plus leiblicher Vater und Kind(er).
13 Vgl. Nina Dethloff, Kindschaftsrecht
des 21. Jahrhunderts. Rechtsvergleich und Zukunftsperspektiven, in:
Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, (2009) 4, S.
141 - 147.