Nach jahrelangen Verhandlungen und politischem Ringen ist jetzt der Weg frei, die Europäische Union rechtlich auf eine neue Grundlage zu stellen: Am 3. November setzte der tschechische Staatspräsident Václav Klaus als letzter Staatschef der 27 Mitgliedsländer seine Unterschrift unter den EU-Reformvertrag. Zuvor hatte das tschechische Verfassungsgericht in Brno eine Klage von 17 EU-kritischen Senatsabgeordneten zurückgewiesen. Das Gericht befand einstimmig, dass der Vertrag mit der tschechischen Verfassung in Einklang stehe. Damit kann der Vertrag von Lissabon, der die Arbeit der Europäischen Union effizienter, transparenter und handlungsfähiger machen soll, noch in diesem Jahr in Kraft treten.
"Das ist eine Nachricht, auf die wir lange gewartet haben", sagte der Präsident des Europäischen Parlaments, Jerzy Buzek (EVP). Gerade für das Europäische Parlament sieht der neue Vertrag zum Beispiel bei der Mitentscheidung in der Gesetzgebung oder bei der Entscheidung über den EU-Haushalt wesentlich mehr Mitspracherechte vor. Mit dem Reformvertrag werden zudem die Mitwirkungsrechte der nationalen Parlamente in europäischen Angelegenheiten gestärkt. Buzeks Vorgänger, der Deutsche Hans-Gert Pöttering (EVP) zeigte sich ebenfalls erfreut über die Ratifizierung durch Tschechien. Es habe sich gelohnt, "nie aufzugeben und das Ziel der EU-Reform entschlossen, aber auch geduldig anzustreben", sagte Pöttering.
Die Entstehung des LissabonVertrages geht auf das Jahr 2001 zurück, als die Staats- und Regierungschefs bei der Unterzeichnung des Vertrages von Nizza erklärten, eine neue Vertragsgrundlage schaffen zu wollen. Nach einem Verfassungskonvent musste der Vertragstext nach einer Reihe gescheiterter Referenden immer wieder überarbeitet werden, soll aber jetzt zum 1. Dezember 2009 in Kraft treten.