Öffentliche Anhörung des Innenausschusses
Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Modernisierung des Bundesdienstrechts ( 16/7076) wird von Experten überwiegend kritisch bewertet. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am Montag, dem 7. April 2008, deutlich. Das Gesetz soll die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes stärken. Dazu sollte unter anderem die Flexibilität und Mobilität der Beamten erweitert werden.
Nach Einschätzung der Mehrheit der Sachverständigen
werde jedoch das Ziel eines verbesserten Personalaustausches
zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft nicht
erreicht, da die Mitnahme von Versorgungsansprüchen der
Beamten beim Wechsel in die Privatwirtschaft im Gesetz nicht
vorgesehen sei.
Von einem "Ungleichgewicht" sprach Heinrich Amadeus
Wolff, Professor für Öffentliches Recht an der
Universität Frankfurt/Oder. Zwar erleichtere das Gesetz den
Wechsel aus der Privatwirtschaft in das Beamtenverhältnis,
doch behindere es den umgekehrten Weg durch die fehlende
Mitnahmemöglichkeit von Versorgungsansprüchen. Es gebe
"keinen sachlichen Grund", diesen seit "Jahrzehnten" als
wesentlichen Mangel bekannten Umstand nicht zu ändern, so
Wolff.
Ingrid Sehrbrock vom Deutschen
Gewerkschaftsbund benannte weitere Kritikpunkte an dem Entwurf. So
sei die Anhebung der Altersgrenzen und die drastische
Einschränkung der Altersteilzeit abzulehnen. "Was bei der
Rente falsch ist, wird beim Beamtenrecht nicht richtig", sagte
sie.
Bei den Streitkräften führe das Gesetz nicht zur
Stärkung der Leistungsfähigkeit der Soldaten, betonte
Bernhard Gertz vom Deutschen Bundeswehrverband.
Die im Beamtenrecht vorgesehenen Änderungen seien auf das
Soldatenrecht nicht zu übertragen. Auch Gertz sprach sich
für eine "Portabilität" von Versorgungsansprüchen
aus. Dies könne die Attraktivität des "Soldaten auf Zeit"
erhöhen.
Monika Böhm, Professorin für
Öffentliches Recht an der Universität Marburg, sieht in
dem Entwurf "allenfalls eine Fortentwicklung, aber keine
Neuregelung". Er bleibe hinter dem zurück, was bei
früheren Reformvorhaben diskutiert worden sei. Dass bei
Besoldungsregelungen künftig Erfahrungsstufen statt
Alterstufen eine Rolle spielen sollen sei "nicht
leistungsgerechter". "Wer etwas länger tut, macht es nicht
unbedingt besser", so Böhm.
Von einem "braven Gesetz", das "zu vollmundig" verkauft worden
sei, sprach Matthias Pechstein, ebenfalls
Professor für Öffentliches Recht an der Universität
Frankfurt/Oder. Der Gesetzgeber trete somit weiter "auf der
Stelle". Ein Ausbau der Leistungsbesoldung sei nicht zu erkennen -
ebenso wenig wie eine Verbesserung der Mobilitätsbedingungen
für Beamte.
Der Bund bleibe weit hinter den Möglichkeiten und den
gesetzlichen Erwartungen zurück, kritisierte Peter
Heesen vom Deutschen Beamtenbund (dbb). Die
Fortentwicklung des Bundesdienstrechts von vornherein an strikte
Kostenneutralität zu knüpfen, sei ein
"grundsätzliches Dilemma" des Entwurfs. Der Anspruch,
Motivation zu fördern und das Leistungsprinzip zu
stärken, werde so in Frage gestellt. Dies sei aus Sicht des
dbb auch deshalb nicht nachvollziehbar, da von Beamten in den
vergangenen Jahren erhebliche Einsparungen abgefordert worden
seien.
Josef Scheuring von der Gewerkschaft der Polizei kritisierte die "undifferenzierte" Anhebung der Altersgrenzen für Bundespolizisten auf 62 Jahre, ebenso wie die beabsichtigte Absenkung der Eingangsgehälter um zehn Prozent. Damit werde der öffentliche Dienst für junge Menschen deutlich unattraktiver, so Scheuring.