Bundesfinanzministerium erhält weitreichende Vollmachten
Der von CDU/CSU und SPD vorgelegte Gesetzentwurf zur "Umsetzung
eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes" (
16/10600,
16/10651) ist am Freitag, dem 17. Oktober 2008
im Bundestag angenommen worden. Das Gesetz umfasst eine
Garantieermächtigung bis zur Höhe von 400 Milliarden Euro
sowie Kreditermächtigungen bis zur Höhe von 100
Milliarden Euro.
Eingerichtet werden soll ein Fonds des Bundes mit der
Bezeichnung "Finanzmarktstabilisierungsfonds" in Form eines
Sondervermögens. Dieses ist vom übrigen Vermögen des
Bundes getrennt. Der Fonds soll sich an der Rekapitalisierung von
Finanzunternehmen gegen Zahlung einer Einlage beteiligen sowie
Anteile oder stille Beteiligungen erwerben und sonstige
Bestandteile der Eigenmittel dieser Unternehmen übernehmen
können. Das Finanzministerium wird bevollmächtigt,
für den Fonds Garantien bis zur Höhe von 400 Milliarden
Euro für Schuldtitel zu übernehmen, die noch bis Ende
Dezember 2009 gegeben werden. Ebenso sollen begründete
Verbindlichkeiten aus Einlagen solcher Finanzunternehmen, die eine
Laufzeit von bis zu 36 Monaten haben, übernommen werden
können. Gleiches soll für die Übernahme von
Garantien für Verbindlichkeiten von Zweckgesellschaften
gelten, die ihrerseits Risikopositionen eines Finanzunternehmens
übernommen haben.
Darüber hinaus soll der Fonds von Finanzunternehmen vor dem
13. Oktober 2008 erworbene Risikopositionen absichern, vor allem
Forderungen, Wertpapiere, derivative Finanzinstrumente, Rechte und
Pflichten aus Kreditzusagen oder Gewährleistungen und
Beteiligungen. Dies soll auch für Zweckgesellschaften gelten,
die Risikopositionen eines Finanzunternehmens übernommen
haben. Zudem ist das Bundesfinanzministerium laut Gesetz
ermächtigt, für den Fonds zur Deckung von Aufwendungen
und anderen Maßnahmen des Gesetzes Kredite bis zur Höhe
von 70 Milliarden Euro aufzunehmen. Dieser Betrag soll mit
Zustimmung des Haushaltsausschusses des Bundestages unter
bestimmten Voraussetzungen um bis zu 10 Milliarden Euro
überschritten werden können. Schließlich soll das
Ministerium auch bei der Inanspruchnahme einer Garantie aus diesem
Gesetz weitere Kredite in Höhe von bis zu 20 Milliarden Euro
aufnehmen dürfen.
Nach Abwicklung des Fonds verbleibende Defizite zwischen Bund und Ländern werden im Verhältnis 65 zu 35 aufgeteilt. Wenn der Fonds nach Landesrecht errichtete Finanzunternehmen, Landesbanken oder Zweckgesellschaften unterstützt, die deren Risikopositionen übernommen haben, sollen die daraus resultierenden finanziellen Lasten von den jeweiligen Ländern allein getragen werden.