TOP, Drs und BeschlEmpf. Das sind wichtige Abkürzungen der Tagesordnung des Bundestages. Hier erfahren Sie, was hinter diesen kryptischen Buchstabenansammlungen steckt - und noch mehr Wissenswertes zu den Sitzungswochen im Parlament. Der Deutsche Bundestag kommt etwa 20 Mal im Jahr zu Sitzungswochen zusammen, 2010 sogar 22 Mal. Dabei treffen sich in der Regel montags und dienstags die Fraktionsgremien. Am Mittwoch tagen die Ausschüsse, und ab Mittag ist Plenarsitzung. Donnerstags tagt das Plenum ganztägig, oft bis in die späten Abendstunden hinein. Am Freitag dauert die Plenarsitzung meist bis zum Nachmittag.
Schon vor einer Sitzungswoche trifft der Ältestenrat Vereinbarungen über die Tagesordnung und die Debattengestaltung. Zum Ältestenrat gehören der Bundestagspräsident, seine Stellvertreter sowie 23 weitere Abgeordnete, darunter die Parlamentarischen Geschäftsführer, die "Manager des Parlaments". Sie bereiten die Plenarsitzungen vor und planen im Ältestenrat die Tagesordnungen.
Die Tagesordnung ist der Stundenplan des Parlaments. Die aktuellen Tagesordnungen finden Sie unter dem Menüpunkt "Dokumente&Recherche". Sie bestehen aus zahlreichen Tagesordnungspunkten (TOPs). Unter jedem TOP sind alle Anträge und Entwürfe zum Thema aufgeführt.
Alle Vorlagen, die im Bundestag verhandelt werden, erscheinen als Drucksache: Gesetzentwürfe, Anträge von Fraktionen oder Bundesregierung, Beschlussempfehlungen und Berichte aus den Ausschüssen, Änderungs- und Entschließungsanträge, Große und Kleine Anfragen, Berichte und Unterrichtungen sowie Fragen für die Fragestunde im Plenum.
Die Vorlagen gelangen zunächst ins Parlamentssekretariat, wo sie geprüft, fortlaufend nach Eingang nummeriert und für den Druck vorbereitet werden. Zusammen mit der laufenden Nummer der aktuellen Wahlperiode wird die Drucksachen-Nummer (Drs) gebildet, zum Beispiel 17/123 für die 123. Drucksache in der 17. Wahlperiode. Die Drucksachen sind online abrufbar, über die Tagesordnung gelangen Sie direkt zum PDF. Oder Sie stöbern im Drucksachen-Archiv unter dem Menüpunkt "Dokumente&Recherche".
Erster Punkt der Tagesordnung am Mittwoch ist in der Regel die halbstündige Befragung der Bundesregierung um 13 Uhr. Die Regierungsbefragung wurde als Dialogform zwischen Bundestag und Regierung 1988 eingeführt. Die Abgeordneten stellen Mitgliedern der Regierung Fragen zu den Ergebnissen der vorangehenden Kabinettsitzung.
Daran schließt die Fragestunde an. Sie dauert normalerweise von 13.30 bis 15.30 Uhr, kann aber bis zu drei Stunden in Anspruch nehmen. Jedes Mitglied des Bundestages kann bis zu zwei Fragen zur mündlichen oder späteren schriftlichen Beantwortung an die Regierung richten.
Stehen brennende aktuelle Fragen im Fokus der Politik, so wird eine Aktuelle Stunde anberaumt. Sie ist eine besondere Form der Debatte. Mit einer Aktuellen Stunde kann der Bundestag zu brisanten Fragen rasch Stellung nehmen. Sie kann vom Ältestenrat, von einer Fraktion oder von mindestens fünf Prozent aller Abgeordneten verlangt werden. Pro Sitzungstag darf nur eine Aktuelle Stunde angesetzt werden.
Zentrale Themen werden in den Sitzungswochen donnerstags ab 9 Uhr diskutiert. Die Zeit für die Grundsatzdebatten (etwa vier bis sechs Stunden) wird als Kernzeit bezeichnet.
Alle Vorlagen werden in der Tagesordnung aufgeführt, mit Titel und der Fraktion beziehungsweise dem Verfassungsorgan, das die Vorlage eingebracht hat. Dabei werden Gesetzentwürfe in der Regel in drei Beratungen behandelt, auch Lesungen genannt. Ob in der ersten Lesung eine Aussprache im Plenarsaal stattfindet, entscheidet der Ältestenrat. Dies kann aber auch von einer Fraktion verlangt werden. Das ist vor allem bei politisch bedeutenden Gesetzgebungsverfahren der Fall. Am Ende der ersten Lesung steht die Überweisung an einen oder mehrere Ausschüsse.
Hat der Ausschuss einen Gesetzentwurf beraten und beschlossen, gibt er seine Beschlussempfehlung ab, unter Umständen auch in geänderter Form. In einem Bericht legt er den Gang der Beratung dar. Dann folgt in der Tagesordnung die "Beratung BeschlEmpf u Ber", also die abschließende Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichtes.
Dafür vereinbart der Ältestenrat einen Termin zur zweiten Beratung der Vorlage. Wird diese unverändert angenommen, kann die dritte Beratung direkt anschließen. Dann stimmen die Abgeordneten über die Beschlussempfehlung ab, das heißt sie folgen dem Abstimmungsverhalten, das der Ausschuss empfohlen hat, wenn sie zustimmen; oder sie lehnen ab und stimmen damit nicht so ab, wie ihnen das der federführende Ausschuss empfohlen hat. Manche Gesetze benötigen dann noch die Zustimmung des Bundesrates.