Berlin: (hib/STO) Über die Einrichtung von Koordinierungsgruppen zur Terrorbekämpfung berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/11545) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/ 16/11326). Danach wurde neben der 1991 gegründeten "Koordinierungsgruppe Terrorismusbekämpfung des Bundes und der Länder im linksextremistischen/-terroristischen Bereich" (KGT) nach den Anschlägen in den USA vom 11. September 2001 eine weitere "Koordinierungsgruppe Internationaler Terrorismus" (KGIntTE) eingerichtet. Bereits nach dem versuchten Anschlag auf den Straßburger Weihnachtsmarkt zum Jahreswechsel 2000/2001 sei das Informationsboard "Arabische Mujahedin" gegründet worden, das später in der AG "Operativer Informationsaustausch" im Rahmen des 2004 eingerichteten Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) aufgegangen sei. Ferner wurde den Angaben zufolge Ende 1992 auf Beschluss der Innenminister von Bund und Ländern die "Informationsgruppe zur Beobachtung und Bekämpfung rechtsextremistischer/-terroristischer, insbesondere fremdenfeindlicher Gewaltakte" (IGR) als eigenständiges Gremium ins Leben gerufen.
An der KGT sind Vertreter von Bundeskriminalamt (BKA), Landeskriminalämtern (LKÄ), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Landesämtern für Verfassungsschutz (LfV) und Bundesanwaltschaft (GBA) beteiligt, wie es in der Antwort weiter heißt. Bei der KGIntTE gilt dies laut Bundesregierung für Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der LKÄ mit dem BKA (AG Kripo), des Unterausschusses Führung, Einsatz, Kriminalitätsbekämpfung (Unterausschuss im Rahmen der IMK), des BKA, der Bundespolizei, des BfV, der LfV, des Bundesnachrichtendienstes (BND), des Militärischen Abschirmdienstes (MAD), der Bundesanwaltschaft und des Bundesinnenministeriums. An der IGR seien BfV, BKA, MAD, Bundesanwaltschaft, Bundesinnen- und Bundesjustizministerium sowie Mitarbeiter der jeweils zuständigen Landesbehörden beteiligt.
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