Die Liberalen wiesen darauf hin, dass der Gesetzentwurf noch von der großen Koalition erarbeitet und weitgehend Konsens zwischen SPD und Union gewesen sei. Da die Formel, nach der die Bundesbeteiligung berechnet wird, jedoch zunehmend unter Kritik stehe und die Bundesbeteiligung von vielen als zu gering erachtet würde, regte die FDP-Fraktion an, ”es möglicherweise im nächten Jahr besser zu machen“. Die Bundesregierung verwies auf die schlechte Finanzsituation des Bundes. Zudem wäre es aus ihrer Sicht keine gute Alternative, wenn die Formel derart geändert würde, dass sich der Bund an den tatsächlichen Kosten für Heizung und Unterkunft von Langzeitarbeitslosen beteiligen würde. ”Die Strategie des Bundes muss es sein, dass die Kommunen selbst ein Interessen haben, möglichst sparsam mit Steuergeldern umzugehen“, hieß es von Seiten der Regierung.
Die Fraktion Die Linke hält die derzeitige Berechnungsformel für den Bundeszuschuss für problematisch, da die Zahl der Bedarfsgemeinschaften die maßgebliche Größe darstellt. ”Das ist kein zuverlässiger Indikator für die Entwicklung der tatsächliches Kosten“, hieß es aus der Fraktion, die selbst einen entsprechenden Antrag eingebracht hatte ( 17/75). Lange Winter und höhere Energiepreise etwa führten zu höheren Kosten der Kommunen, der Bund beteilige sich jedoch nicht daran. Die SPD wies darauf hin, dass der Bund lediglich Einfluss auf die Ausgaben der Kommunen nehmen könne, in dem er dafür sorge, dass die Zahl der Langzeitarbeitslosen so gering wie möglich sei. ”Da geht es um Fragen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, des Lohnniveaus und der prekären Beschäftigungsverhältnisse“, hieß es in der Fraktion. Die Grünen kritisierten den Gesetzentwurf der Regierung. Schließlich entzöge die Bundesregierung durch das geplante Wachstumsbeschleunigungsgesetz den Kommunen noch zusätzlich Mittel. Viele Städte und Gemeinden seien aus Finanznot bereits dazu übergegangen, Heizkosten zu pauschalieren und Mietobergrenzen zu setzen, die den Verhältnissen vor Ort nicht angemessen seien.
Neue Erkenntnisse für die alljährliche Neuberechnung des Bundeszuschusses erhoffen sich die Sozialexperten aller Parteien aus der geplanten Anhörung am Montag, dem 30. November (14 Uhr, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.900). Als Sachverständige geladen sind unter anderem: Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesagentur für Arbeit (BA), Statistisches Bundesamt, Bundesrechnungshof (BRH), Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB), Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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