Für die Arbeitsförderung standen laut Bundesregierung 2009 im Haushalt der BA insgesamt rund 18,9 Milliarden Euro zur Verfügung, darin enthalten sind auch die unterjährig genehmigten überplanmäßigen Ausgaben für Kurzarbeitergeld und die Erstattung der Beiträge zur Sozialversicherung an Arbeitgeber bei Kurzarbeit. Für die Grundsicherung für Arbeitssuchende sind im Bundeshaushalt 2009 insgesamt 6,6 Milliarden Euro veranschlagt.
Bis zum 30. November wurden im Bereich ”Eingliederung“ des Sozialgesetzbuches III (SGB III) 3,273 Milliarden Euro ausgegeben, weitere 412 Millionen Euro waren zu dem Zeitpunkt gebundene, also dafür eingeplante Mittel. Im Eingliederungstitel des SGB II wurden bis zum 31. Oktober 4,589 Milliarden Euro ausgegeben, 966 Millionen Euro waren dort noch fest eingeplant, heißt es in der Antwort.
Die von den Fragestellern erbetenen Angaben zur durchschnittlichen Förderung eines Erwerbslosen mit Mitteln der aktiven Arbeitsmarktpolitik lägen im Bundesministerium für Arbeit nicht vor, heißt es weiter. ”Sie werden auch nicht ermittelt, weil sie kein sinnvoller Ansatz für die Planungs- und Abrechnungszwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik sind“, schreibt die Regierung. Ferner erläutert sie, dass Gelder der aktiven Arbeitsmarktpolitik, die nicht abgeflossen sind, in gewissem Umfang und unter bestimmten Bedingungen in das Jahr 2010 übertragen werden können.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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