Wie viele Bürger von den Kontrollmaßnahmen betroffen waren und welche der beschlagnahmten Poststücke zu Ermittlungsverfahren oder gar Verurteilungen führten, könne die Regierung ”aufgrund des Zeitablaufs und der Auflösung der Dienststellen“ nicht eruieren. Bedienstete der Zollbehörden öffneten laut Angaben der Bundesregierung die Postsendungen. Über die Verdachtsmomente, die zur Öffnung führten, lägen der Regierung allerdings keine Kenntnisse vor.
Aus dem Aktenbestand des Bundesministeriums des Innern konnten lediglich zwei entsprechende Vorgänge ermittelt werden, heißt es in der Antwort. Diese seien öffentlich zugänglich. Darüber hinaus könnten Akten aus dem Bundesarchiv ”im Wege der selbstständigen Informationserhebung von jedem genutzt werden“.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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