Die zuständigen Behörden im Sinne der neuen EU-Verordnung ”sollen wie bisher die von den Ländern zu bestimmenden Aufgabenträger sein“, heißt es in der Antwort. Auch die ”Gewährleistung einer ausreichenden Verkehrsbedienung“ soll weiterhin nach dem Regionalisierungsgesetz der Länder erfolgen. Damit die Länder diese Verantwortung wahrnehmen könnten, unterstütze der Bund diese durch Finanzmittel, insbesondere durch die Regionalisierungsmittel. Kommunen seien erst gefordert, ”wenn eine angemessene Verkehrsbedienung durch den Markt nicht möglich“ sei.
Einheitliche Vorgaben für Sozial- und Tarifstandards lehnt die Bundesregierung aufgrund des geltenden Gemeinschaftsrechts in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ab.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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