In der Antwort wird auch Kritik an der Vereinbarung über Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung von bis zu 224 Millionen Euro zuzüglich Umsatzsteuer an GlaxoSmithKline bei einem vorzeitigen Ende der Pandemiegefahr zurückgewiesen. Die Umstellung der Produktion von saisonalem auf Pandemie-Impfstoff sei für den Hersteller mit erheblichen Kosten verbunden und beende unter Umständen vorzeitig die Produktions- und Absatzmöglichkeiten für den auf denselben Anlagen hergestellten saisonalen Impfstoff. Die vereinbarten Aufwandsentschädigungen orientierten sich an diesen Kalkulationen, schreibt die Regierung. Von der fünften Produktionswoche an werde die Aufwandsentschädigung mit dem Kaufpreis für ausgelieferte Dosen verrechnet. Bei einer Abnahme von 32 Millionen Dosen des Impfstoffes Pandemrix seien die Aufwendungen des Herstellers gedeckt.
Zur Haftungsfreistellung von GlaxoSmithKline zulasten der Bundesländer bei Schadenersatzansprüchen Dritter heißt es in der Antwort, die Herstellung eines Pandemieimpfstoffes beruhe nicht allein auf dem wirtschaftlichen Interesse des Herstellers, sondern vorwiegend auf dem Bestreben der Staaten, ihren Bürgern im Falle einer Pandemie rechtzeitig einen wirksamen Impfschutz anbieten zu können. Diesem Ziel dienten auch die speziell für eine Pandemie entwickelten Genehmigungs- und Zulassungsverfahren. ”Diese für den Hersteller entstehenden prozessbedingten Risiken werden konsequenterweise von den Staaten mitgetragen“, schreibt die Regierung.
Den Angaben zufolge wurde der Vertrag von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit GlaxoSmithKline verhandelt, in der neben dem Bundesgesundheitsministerium die Länder Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen vertreten gewesen seien. Die erzielten Zwischenergebnisse seien jeweils in der Bund-Länder-Abteilungsleiter-Arbeitsgruppe Pandemie allen Ländern erläutert und von ihnen geprüft worden. ”Externe Experten mussten nicht eingeschaltet werden“, schreibt die Regierung.
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