Berlin: (hib/CHE/STO) Einen völligen
Wegfall der Einkommensgrenzen beim Kinderzuschlag wird es in
absehbarer Zeit nicht geben. In ihrer Antwort (
17/374) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Die Linke (
17/187) begründet die Bundesregierung ihre
Klarstellung damit, dass jede Form der Einkommensanrechnung beim
Kinderzuschlag eine Einkommensgrenze voraussetze, an der die
Anrechnung beginnt. Die Linksfraktion hatte in ihrer Anfrage die
Auffassung vertreten, die komplizierte Berechnung und der schmale
Korridor zwischen Mindest- und Höchsteinkommensquoten
führten zu sehr hohen Ablehnungsquoten beim Kinderzuschlag.
Diese Ansicht teilt die Bundesregierung nicht. Sie verweist in der
Antwort vielmehr darauf, dass sich der Kreis der Kinder, die vom
Kinderzuschlag profitieren, seit der Reform im Oktober 2008 auf
300.000 Kinder verdoppelt habe.
Die Regierung teilt ferner mit, dass Details der von
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) angekündigten
Weiterentwicklung des Kinderzuschlags noch nicht festgelegt seien.
Allerdings prüfe sie im Rahmen der Evaluierung einen Verzicht
auf die derzeitige Anspruchsvoraussetzung beim Kinderzuschlag,
wonach durch den Zuschlag eine Hilfebedürftigkeit nach
Paragraf 9 des Zweiten Sozialgesetzbuches vermieden werden
muss.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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