Seine Kritik gegenüber dem Instrument der anonymen Kindesabgabe in einer Babyklappe begründet der Ethikrat vor allem mit der Bedeutung des Wissens um die eigene biologische Herkunft, die soziale Einbindung in die Herkunftsfamilie und der Verantwortung der Eltern für ihr Kind. Es gehe um die Frage, ob es vertretbar sein kann, Kindern auf Dauer den Zugang zur Kenntnis ihrer biologischen Abstammung zu versperren. ”Die Duldung des systematischen Angebots anonymer Kindesabgabe ist ein erheblicher Eingriff in das Recht auf Kenntnis der Abstammung und in die grundrechtlich abgesicherte Eltern-Kind-Beziehung“, schreibt der Ethikrat.
Erschwerend komme hinzu, dass die empirischen Daten die Wirksamkeit der Angebote nicht belegen würden, heißt es in der Vorlage weiter. Sie legten im Gegenteil nahe, dass Frauen, bei denen die Gefahr besteht, dass sie ihr Neugeborenes töten, durch diese Angebote nicht erreicht würden. Statt dessen würden die Angebote von Frauen und Familien genutzt, die durchaus in der Lage gewesen wären, andere Angebote zur Bewältigung von Notlagen in Anspruch zu nehmen. Allerdings räumt der Ethikrat ein, dass eine ethische Bewertung der Babyklappen dadurch erschwert werde, dass sich nie mit letzter Sicherheit ermitteln lässt, welches im konkreten Fall die Alternative zur Abgabe in der Babyklappe gewesen wäre.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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