”Die Anforderungen des Übereinkommens sind in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere durch das Arbeitsschutzgesetz vom 7. August 1996 erfüllt“, schreibt die Regierung, ”darüber hinaus ist mit dem am 5. November 2008 in Kraft getretenen Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz der Auftrag für eine Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie gesetzlich verankert worden.“ Da die hiesigen Gesetze den Anforderungen des Übereinkommens in vollem Umfang entsprechen, seien keine Haushaltausgaben zu erwarten. Diese Einschätzung bestätigt der Nationale Normenkontrollrat, ein Gremium zur Förderung des Bürokratieabbaus. Der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen, hat jedoch in seiner Sitzung am 18. Dezember 2009 bereits beschlossen, keine Einwendungen zu erheben.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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