In der Vorlage verweist die Fraktion darauf, dass das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 8. Dezember 2009 (2 BvR 2780/09) erneut die Aussetzung der Abschiebung eines Asylsuchenden nach Griechenland im Rahmen des EU-Verteilungssystems angeordnet hat. Das Gericht stütze sich dabei auf ”ernst zu nehmende Quellen“, wonach eine ordnungsgemäße Registrierung als Asylsuchender in Griechenland unmöglich sein könnte, heißt es in dem Antrag weiter. Nach Berichten internationaler Menschenrechtsorganisationen verstoße die Situation für Asylsuchende in Griechenland seit langem gegen internationale und europäische Standards für Verfahren zur Überprüfung der Flüchtlingseigenschaft.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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