Berlin: (hib/BOB/MPI) Nach Bündnis
90/Die Grünen (
17/88) und der SPD (
17/254) hat nun die Linksfraktion einen
Gesetzentwurf (
17/472) vorgelegt, der das Merkmal der
sexuellen Identität in das Grundgesetz (Art. 3) einfügen
möchte. Die Abgeordneten sind der Meinung, dass Lesben,
Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle
Menschen in unserer Gesellschaft auch heute noch Anfeindungen,
gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt sind.
Zwar sei die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität
in vielen Bereichen durch gesetzliche Regelungen verboten, die
Ergänzung des Grundgesetzes schaffe darüber hinaus eine
”klare Maßgabe“ für den Gesetzgeber. Sie
halte zum Abbau rechtlicher wie außerrechtlicher
Benachteiligungen an.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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