Wenn eine Partei mehr Direktkandidatinnen
und Direktkandidaten in den Bundestag entsenden kann als ihr
gemäß der Anzahl der Zweitstimmen in einem Bundesland
zustehen, vergrößert sich der Bundestag durch diese
Überhangmandate. Bei der Berechnung der Überhangmandate
wird kein Ausgleich zwischen den Ländern vorgenommen.
Im 17. Deutschen Bundestag gibt es zur Zeit 24
Überhangmandate, die alle der CDU/CSU zugute kommen.
Scheidet ein Abgeordneter aus, der durch ein Überhangmandat
einen Sitz im Deutschen Bundestag erhalten hat, wird dieses Mandat
nicht nachbesetzt.