Derzeit gibt es in Deutschland 299 Wahlkreise, deren Grenzen das Bundeswahlgesetz regelt. Dieses Gesetz nennt auch Kriterien, nach denen eine Wahlkommission – bestehend u.a. aus dem Präsidenten des Statistischen Bundesamtes und einem Richter des Bundesverwaltungsgerichts – die Wahlkreisgrenzen regelmäßig prüft. Sollte etwa die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise um mehr als 25 Prozent abweichen, ist eine Neueinteilung notwendig. Die Wahlkreiskommission erstattet immer zu Beginn einer Legislaturperiode dem Bundesinnenminister Bericht, ob und welche Änderungen der Wahlkreisgrenzen sie für erforderlich hält. Die Entscheidung darüber fällt schließlich der Bundestag.