In jedem Wahlbezirk legt die Gemeinde
fest, in welchem Raum gewählt wird. Vorzugsweise sind dabei
Räume in Gemeindegebäuden zu benennen.
In größeren Wahlbezirken können auch mehrere
Wahlräume eingerichtet werden, wenn sich die
Wählerverzeichnisse teilen lassen.