Zur Ausübung ihres Mandats erhalten Abgeordnete Geld- und
Sachleistungen, die dazu bestimmt und geeignet sind, sie bei ihrer
parlamentarischen Arbeit zu unterstützen. Hierzu gehören
zum Beispiel auch die Bereitstellung eines eingerichteten
Büros am Sitz des Deutschen Bundestages in Berlin sowie die
Nutzung der Kommunikationssysteme (Telefon, Internet, E-Mail,
Software).
Für ihre Büroausstattung steht den Abgeordneten
jährlich ein Betrag von höchstens 12.000 Euro zur
Verfügung. Diese Summe wird nicht in bar ausgezahlt, sondern
hieraus müssen sich die Mandatsträger ihre
Büroausstattung selbst beschaffen. Dazu gehören vor allem
Büromaterial, Geräte wie Laptops mit Zubehör,
Diktier- und Faxgeräte, mandatsbezogene Fachbücher,
Schreibgeräte, Briefpapier, die IT-Ausstattung ihrer
Wahlkreisbüros, Mobiltelefone sowie Mobilfunk- und
Festnetzverträge.
Auch die Telefonkosten, die im Wahlkreis entstehen, können aus
diesen Mitteln bestritten werden.
Hinzu kommen 255,65 Euro für neu gewählte Abgeordnete im
ersten Jahr ihrer Mitgliedschaft im Bundestag.
Jeder Abgeordnete kann selbst über die Anschaffungen
entscheiden. Endet die Wahlperiode vor Ablauf des Jahres oder
scheidet der Abgeordnete während des Jahres aus dem Bundestag
aus, so kann er über den Jahresbetrag auch nur anteilig
verfügen.