RUNDFUNKSTAATSVERTRAG
Streit um die Online-Angebote von ARD und ZDF geht weiter
Der Vorschlag kam unerwartet: ARD und ZDF müssten werbefrei sein, empfahl Mathias Döpfner, der Chef der Axel Springer AG. Dafür sollten die Öffentlich-Rechtlichen im Internet völlig freie Hand bekommen. Der ARD-Vorsitzende Fritz Raff reagierte umgehend: "Werbeerlöse sind unverzichtbar."
Ein Schlagabtausch, der aus mindestens zwei Gründen seltsam anmutet. Zum einen steht ohnehin fest, dass ARD und ZDF auf ihren Internet-Seiten auf jegliche Form von Werbung oder Sponsoring verzichten müssen. Zum anderen äußerte sich Döpfner wenige Tage, nachdem die Ministerpräsidenten der Länder einen Entwurf zum 12. Rundfunkstaatsvertrag mit Änderungen versehen hatten. Der neue Vertrag, der im Oktober verabschiedet und im Mai 2009 in Kraft treten soll, wird die Handlungsspielräume der Öffentlich-Rechtlichen in der digitalen Welt neu definieren.
Der Konferenz der Regierungschefs war ein heftiger medialer Kampf vorausgegangen. Auf der einen Seite: Die Öffentlich-Rechtlichen, die ihre Internet-Auftritte ausbauen wollen, weil sie sich sonst insbesondere bei jungen Zuschauern auf dem Abstellgleis wähnen. Auf der anderen Seite: Die Zeitungs- und Zeitschriftenverleger, Privatsender und TV-Produzenten, die durch ein ungebremstes Wachstum des Öffentlich-Rechtlichen-Internets mit Gebührengeldern eine Wettbewerbsverzerrung befürchten.
Der Arbeitsentwurf sieht folgende Regelungen vor: "Nicht sendungsbezogene presseähnliche Angebote" der Öffentlich-Rechtlichen im Internet sind unzulässig. "Presseähnliche Angebote" sind "alle journalistisch-redaktionell gestalteten Angebote, die nach Gestaltung und Inhalt Zeitungen und Zeitschriften entsprechen". Streng ausgelegt bedeutet das, nur solche Themen dürften im Netz aufgegriffen werden, zu denen es einen entsprechenden Beitrag im Fernsehen gibt. ZDF-Intendant Markus Schächter sagte darauf der "Süddeutschen Zeitung", eine solche Restriktion sei einzigartig in Europa und werde der "Funktion des Netzes und dem Interesse der Nutzer" nicht gerecht. Die Verleger bezeichneten den Entwurf dagegen als "Schritt in die richtige Richtung".
Beiträge und Sendungen, die der Information dienen, sollen bis sieben Tage nach ihrer Ausstrahlung in den Online-Mediatheken von ARD und ZDF zur Verfügung stehen. Für Sportereignisse sollen Fristen von nur einem Tag gelten. Online-Angebote, die nicht explizit sendungsbezogen sind, können dennoch den Weg ins Netz finden, wenn sie nach einem Dreistufentest für relevant befunden werden. Eine vorläufige Negativliste definiert, welche Angebote ARD und ZDF erst gar nicht online stellen wollen. Dazu gehören Anzeigenportale und Partnerbörsen. Die die öffentliche Debatte geht unterdessen munter weiter. SPD-Medienpolitiker Marc Jan Eumann bezeichnete Mathias Döpfners Vorschlag gerade als eine "spannende Idee".