Hauptnavigation
Seiten-Navigation
Das Parlament
Nr. 52 / 22.12.2008
Aus Politik und Zeitgeschichte
KOMPAKT
- Arbeitszeit Das Europaparlament will die
Arbeitszeit strikt auf 48 Stunden begrenzen. Die EU-Länder
hatten im Juni eine Richtlinie beschlossen, wonach
Beschäftigte freiwillig bis zu 65 Stunden arbeiten
können.
- Bereitschaft Besonders umstritten ist die
Frage, ob und unter welchen Bedingungen Bereitschaftszeiten
vollständig als Arbeitszeiten gelten sollen. Die EU-Kommission
hatte in ihrer Richtlinie eine Unterteilung in aktive und inaktive
Bereitschaftszeiten vorgeschlagen.
- EuGH-Urteil Der Europäische Gerichts- hof
hat 2003 entschieden, dass Bereitschaftszeiten vollständig als
Arbeitszeiten anerkannt werden müssen.
Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament"
mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
Ausgabe 52 vom 22.12.2008
© Deutscher Bundestag und
Bundeszentrale für politische Bildung, 2009.