LUXEMBURG
Parlament entmachtet Großherzog Henri
Mit 56 Ja-Stimmen bei nur einer Enthaltung hat das luxemburgische Parlament am 11. Dezember eine Verfassungsänderung beschlossen, mit der das Staatsoberhaupt des Landes entmachtet wird.
Nur eine Woche zuvor hatte Großherzog Henri angekündigt, ein von der Mehrheit der Abgeordneten unterstütztes Sterbehilfegesetz nicht zu unterschreiben. Weil das zur Folge gehabt hätte, dass das Gesetz nicht in Kraft treten kann, hatten sich Premier Jean-Claude Juncker und sämtliche Parlamentsfraktionen auf eine Verfassungsänderung verständigt ("Das Parlament", Ausgabe 50/51). Fortan soll Henri Gesetze nur noch verkünden dürfen.
Das Gesetz zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe wurde am 18. Dezember in zweiter Lesung verabschiedet. 31 der 60 Abgeordneten stimmten dafür, 26 dagegen. Im Frühjahr soll es in Kraft treten.
Wenig spricht dafür, dass eine für März 2009 geplante zweite Abstimmung über die Verfassungsänderung anders ausfallen wird - zu einmütig ist die Haltung der Parteien. Laut einer Umfrage sprechen sich auch 68 Prozent der Luxemburger für die Verfassungsänderung aus. Immerhin 37 Prozent der Befragten zeigen allerdings auch Verständnis für die Haltung des Großherzogs.
Ironie der Geschichte: Die Verfassungsänderung ist das letzte Gesetz, das der Herrscher noch "billigen" muss; denn ohne seine Unterschrift kann er nicht entmachtet werden. Das Henri ein Veto einlegen wird, scheint indes undenkbar.
Öffentlich geäußert hat sich der Großherzog zu den Vorgängen bislang nicht. Erst in seiner Neujahrsansprache wird er sich wieder zu Wort melden - mit einer Rede, die zuvor traditionell vom Premier gegengelesen wird.