SPIELZEUG
Europaparlament überarbeitet alte Richtlinie. Vielen geht sie nicht weit genug.
Rechtzeitig zum Gabenfest hat Europa eine neue Spielzeugrichtlinie. Das betonte am 15. Dezember der zuständige Industriekommissar Günter Verheugen bei der Debatte im Europaparlament. Doch die neue Richtlinie tritt erst in zwei Jahren in Kraft. Auch für die darin geregelten neuen Chemikaliengrenzwerte gelten Übergangsfristen. Sie müssen erst in vier Jahren eingehalten werden.
Begleitet von zahlreichen Protesten von Verbraucherschützern verabschiedete das Europaparlament am 18. Dezember die neue Richtlinie zur Spielzeugsicherheit. Künftig sollen bei der Herstellung von Spielzeug alle Stoffe verboten werden, die im Verdacht stehen, Krebs zu erregen oder das Erbgut zu schädigen. Die bisher geltende Richtlinie war vor 20 Jahren in Kraft getreten.
Die französische Sozialstaatssekretärin Valérie Létard hatte als Vertreterin des Rates die Verhandlungen geführt. Frankreich wollte das neue Gesetz noch vor Ende der EU-Ratspräsidentschaft verabschieden. Für den Verbraucher sei in jüngster Zeit neben dem Preis die Umwelt und die Frage giftiger und allergener Stoffe immer wichtiger geworden, betonte die französische Ministerin. Deshalb verlange die neue Richtlinie von den Mitgliedstaaten eine bessere Marktüberwachung. Die Grünen stimmten gegen das Gesetz, da es weiterhin geringe Mengen von krebserregenden und fortpflanzungsschädigenden Stoffen erlaubt und keine Qualitätsprüfung durch unabhängige Stellen verlangt.
Industriekommissar Verheugen hingegen lobte, das Gesetz enthalte "die niedrigsten Grenzwerte für toxische Substanzen wie Blei oder Quecksilber, die weltweit gelten. Bis zuletzt hatte sich die sozialdemokratische Abgeordnete Evelyn Gebhardt für einen Änderungsantrag eingesetzt, der dann europaweit einen unabhängigen Spielzeug-TÜV schaffen sollte. Doch hier bleibt es beim Alten: Auch in Zukunft können Hersteller von Spielzeug ihren Produkten selbst die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen.