Die nationalen Parlamente sind nach Auffassung der Europäischen Agentur für Grundrechte die wichtigsten Bündnispartner bei der Umsetzung der Menschenrechte. "Wir würden gerne enger mit den Parlamenten zusammenarbeiten", betonte ihr Direktor Morten Kjaerum bei einer Sitzung des Europaausschusses am 17. Dezember.
Die Einrichtung der Grundrechteagentur war im Vorfeld vom Europaausschuss kritisiert worden, weil unter anderem eine Konkurrenz zur Arbeit des Europarates und mangelnde parlamentarische Kontrollmöglichkeiten befürchtet worden waren. Hinsichtlich der heutigen Aufgabenstellung seiner Agentur wies Kjaerum darauf hin, dass die Grundrechteagentur dem Europarat "in keiner Weise Konkurrenz mache". Der Europarat setze Standards und betreibe Monitoring, während die Grundrechteagentur vor allem Berichte verfasse und beratend tätig sei, sagte der Däne. Inhalt der Beratung sei die Frage, ob sich die europäische Rechtsetzung im Einklang mit den Menschenrechten befinde. Dabei gehöre die EU-Agentur aber weder der Exekutive noch der Legislative an. Als inhaltliche Schwerpunkte der Arbeit seiner Agentur nannte Kjaerum die zunehmende Tendenz von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Homophobie in Europa, aber auch Fragen des Datenschutzes und der Privatsphäre der Bürger. Für ihre Arbeit werden der Agentur, so Kjaerum, im kommenden Jahr 17 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte hat ihren Sitz in Wien. Ihre Arbeit hat die Agentur am 1. März 2007 aufgenommen. Sie ersetzt die "Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit" (EUMC). Zuvor hatte es ein monatelanges Tauziehen zwischen den Innen- und Justiziministern über den Aufgabenbereich der neuen EU-Agentur gegeben. Neben der wissenschaftlichen Forschungsarbeit gehört auch die Sensibilisierung für Menschenrechtsfragen zu den Schwerpunkten der Agentur.