Biometrie
Bundestag beschließt umstrittene Ausweisreform
Der elektronisch lesbare Personalausweis im Scheckkartenformat kann ab November 2010 kommen: Der Bundestag stimmte am 18. Dezember für den Entwurf eines Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis ( 16/10489). Die Koalitionsfraktionen folgten damit der Beschlussempfehlung des Innenausschusses ( 16/11419); die Opposition stimmte geschlossen dagegen. Abgelehnt wurden zwei Anträge von Liberalen ( 16/11421) und Grünen ( 16/7749).
Die Kritik der Opposition konzentrierte sich auf die Möglichkeit, den Fingerabdruck freiwillig auf dem Personalausweis speichern zu lassen. Gisela Piltz (FDP) erklärte, diese Lösung sei nicht nachvollziehbar: "Entweder braucht der Staat den Fingerabdruck, oder er braucht ihn nicht." Wer sich nicht erfassen lassen wolle, warnte Jan Korte von der Linksfraktion, mache sich "in Zeiten des so genannten und völlig zügellosen Kampfes gegen den Terrorismus verdächtig". Wolfgang Wieland (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete den Gesetzentwurf als "Absurdität". Die Regierung hätte zunächst die Erfahrungen mit dem E-Pass abwarten sollen, betonte auch der fraktionslose Abgeordnete Gert Winkelmeier.
Die Koalitionsfraktionen verteidigten das Gesetz. Es sei klargestellt, dass die Abgabe des Fingerabdrucks freiwillig erfolge und keine Nachteile daraus entstehen dürften, wenn ein Bürger dies nicht wünsche, sagte Frank Hofmann (SPD). Durch das gesetzliche Benachteiligungsverbot werde faktischer Druck verhindert. Das Dokument bedeutet nach Auffassung von Clemens Binninger (CDU/CSU) "mehr Sicherheit und Komfort für den Bürger". Und: "Der Ausweis wird endlich in jede Geldbörse passen", so Peter Altmaier, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern.
Zustimmung fand, dass wieder Künstler- und Ordensnamen im Pass-, Personalausweis- und Melderecht verwendet werden.
Der Personalausweis soll künftig biometrische Daten des Gesichts und - wenn Bürger dies ausdrücklich möchten - auch deren Fingerabdrücke enthalten. Ein elektronischer Identitätsnachweis soll die verbindliche elektronische Übermittlung von Identitätsmerkmalen in lokalen Verarbeitungsprozessen, etwa an Automaten, ermöglichen. Schließlich ist geplant, die technischen und rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um den Personalausweis auch im elektronischen Rechtsverkehr verwenden zu können.