Die Bundesregierung soll laut FDP-Fraktion eine juristische Untersuchung zum Phänomen des sogenannten Mietnomadentums in Auftrag geben. Dem Bundestag sei "zeitnah" über deren Ergebnisse und den sich hieraus ergebenen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu berichten, fordern die Liberalen in einem Antrag ( 16/11187). Die Regierung habe bisher immer den Standpunkt vertreten, beim "Mietnomadentum" handele es sich um eine Randerscheinung, wie sie in zwei Antworten ( 16/10737, 16/1844) vom Sommer 2006 und Herbst dieses Jahres auf Kleine Anfragen der Fraktion ( 16/10647, 16/17239) schreibt. Nach Ansicht der Liberalen ist diese Tatsachenbasis "zu dünn".
Aufgrund der in den vergangenen Jahren "dramatisch" gestiegenen Kosten für die Beratungshilfe hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf ( 16/10997) vorgelegt, in dem Änderungen beim Beratungshilfegesetz verlangt werden. Der Bundesrat will die Voraussetzungen der Beratungshilfe gesetzlich präzisieren. Nach dem Entwurf würde unter anderem dem Rechtspfleger eine genauere Prüfung der Voraussetzungen, überhaupt Beratungshilfe in Anspruch nehmen zu können, an die Hand gegeben. Ferner ist eine "angemessene Erhöhung" der Eigenbeteiligung des Rechtsuchenden geplant.
Der Bundestag hat am 18. Dezember den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Zivilschutzgesetzes beraten. Das Zivilschutzänderungsgesetz ( 16/11338) soll unter anderem die Grundlage dafür schaffen, dass die Bundesländer auf Einrichtungen des Bundes für den Zivilschutz zurückgreifen können. Außerdem sieht der Gesetzentwurf die Möglichkeit zentraler Koordinierungsmaßnahmen durch den Bund vor, allerdings nur auf Ersuchen und im Einvernehmen mit den Ländern. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Rahmenkonzeption der Ständigen Innenministerkonferenz der Länder aus 2002, Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag aus 2005 und Forderungen aus einem Gutachten des Bundesrechnungshofes aus dem Jahr 2007 umgesetzt werden. Die Vorlage wurde federführend dem Innenausschuss überwiesen.
Die auf rechtsextremistische Aussteiger spezialisierte Initiative "EXIT-Deutschland" soll dauerhaft und ohne Unterbrechung gefördert werden. Das fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag ( 16/11378), der am 18. Dezember vom Bundestag dem Innenausschuss zur weiteren Beratung überwiesen wurde. Die Bundesregierung müsse prüfen, inwieweit kurzfristig Fördermittel zur Verfügung gestellt werden könnten, begründet die Fraktion ihren Antrag.
Der Bundestag hat am 18. Dezember den Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/10813, 16/10998) eines Suchdienstedatenschutzgesetzes (SDDSG) angenommen. Die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion folgten der Beschlussempfehlung des Innenausschusses ( 16/11253); die Linksfraktion stimmte dagegen. Das Gesetz schließt eine vom Bundesdatenschutzbeauftragten aufgezeigte Lücke in der Datenerhebung und Datennutzung durch nationale Suchdienste.
Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hat die von der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR aufgefundenen neuen Materialien über Gregor Gysi (Linksfraktion) "sorgfältig durchgesehen und über die Erkenntnisse mehrfach beraten". Das teilte der Vorsitzende des Ausschusses, Thomas Strobl (CDU/CSU), am 19. Dezember in Berlin mit. Der Ausschuss habe als Ergebnis dieser Durchsicht festgestellt, dass auch in den neuen Unterlagen keine Anhaltspunkte enthalten seien, die Gysi von dem Vorwurf der informellen Stasi-Mitarbeit entlasten würden. Es bleibe damit bei der bisherigen Sach- und Rechtslage, wonach der Bundestag bereits in der 13. Wahlperiode eine inoffizielle Tätigkeit von Gysi für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR als erwiesen festgestellt habe ( 13/10893).