Wer Arbeitslosengeld II erhält und kurz vor Erreichen des Rentenalters steht, soll künftig entlastet werden. Dafür hat sich der Petitionsausschuss in seiner Sitzung am 17. Dezember ausgesprochen. Derzeit muss die Übergangszeit vom Arbeitslosengeld II bis zum Beginn des Rentenanspruchs im Folgemonat von den Betroffenen überbrückt werden.
Diese Lücke soll geschlossen werden, forderte der Ausschuss und regte an, den Anspruch auf das Arbeitslosengeld II bis zum Ende des Geburtsmonats zu verlängern. Die Mitglieder beschlossen einstimmig, die zugrunde liegende Eingabe dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales "als Material" zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben. Damit soll sichergestellt werden, dass die Petition in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen einbezogen wird.
Die Abgeordneten betonten, dass der Einzelfallprüfung eine entscheidende Bedeutung zukommt, weil die individuelle Situation der Antragsteller berücksichtigt wird. Grundlage für die Hilfsleistungen ist das Sozialgesetzbuch (SGB XII). Die Einzelfallprüfung obliegt den Kommunen.