Bei der Anhörung des Rechtsausschusses zum geplanten Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG, 16/10067) am 17. Dezember haben die Experten insbesondere die Einführung einer Zeitwertbewertung bestimmter Finanzinstrumente (angelehnt an die sogenannte "Fair-Value-Bewertung") kontrovers beurteilt. Der Kölner Juraprofessor Joachim Hennrichs begrüßte die seiner Ansicht nach "sehr begrenzt wirkende, behutsame Öffnung für eine Zeitwertbewertung". Diese sei mit der Fair-Value-Orientierung der International Financial Reporting Standards (IFRS) "keineswegs vergleichbar", da sie auf einen "eng begrenzten Anwendungsbereich" beschränkt bleibe. So würden nur zu Handelszwecken erworbene Finanzmarktinstrumente nach ihrem Zeitwert bewertet, nicht hingegen andere Vermögensgegenstände wie Immobilien. Professor Michael Hoffmann-Becking vom Deutschen Anwaltsverein sprach sich für eine komplette Streichung des geplanten Paragrafen aus. Es sei noch nicht abzusehen, welche Folgerungen "in der internationalen Rechnungslegung aus den Erfahrungen der Finanzkrise gezogen" würden. Dirk Jäger vom Zentralen Kreditausschuss in Berlin sah hingegen auch in der Finanzkrise "international keine Abkehr von der Fair-Value-Bilanzierung". Für "handelsaktive Kreditinstitute" sei die Zeitwertbewertung des Handelsbestandes "zur Schaffung international einheitlicher Wettbewerbsbedingungen unerlässlich".
Wer die Fair-Value-Konzeption bejahe, verzichte "auf tragende Säulen eines bewährten deutschen Bilanzrechts" und leiste einer "Entobjektivierung der Bilanz" Vorschub, kritisierte hingegen der Saarbrücker Professor für Wirtschaftsprüfung, Karlheinz Küting.