Mit dem neuen Vergaberecht ist nach Ansicht der Koalitionsfraktionen ein zufriedenstellender Kompromiss gelungen. Beide Fraktionen stimmten daher am 17. Dezember im Bundestag dem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts ( 16/10117) zu. FDP-Fraktion und Linksfraktion lehnten den Entwurf ab, während sich Bündnis 90/Die Grünen enthielten. Der Regierungsentwurf sieht vor, dass für die Ausführung von Aufträgen der öffentlichen Hand zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden können, die "insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben".
Die SPD-Fraktion hatte im Wirtschaftsausschuss des Bundestages darauf hingewiesen, dass ursprünglich geplante Fristverkürzungen bei Beschwerden aus dem Entwurf gestrichen worden seien. Mit einer veränderten Mittelstandsklausel sei sichergestellt, dass bei gemeinsamen Projekten von Staat und Wirtschaft (Public Private Partnership, PPP) Aufträge auch an mittelständische Unternehmen gehen müssten. Das Vergaberecht insgesamt werde transparenter und mittelstandsfreundlicher, so die SPD-Fraktion. Auch die Union erklärte, die Mittelstandskomponente sei von großer Bedeutung. Die FDP kritisierte, das Gesetz schaffe mehr Rechtsunsicherheit als Rechtssicherheit. Bei Bahn-Aufträgen bleibe der Mittelstand außen vor. Dem könne die FDP-Fraktion nicht zustimmen. Die Linksfraktion erklärte, die Verbindlichkeit ökologischer und sozialer Kriterien, zum Beispiel Tariftreue, sei nicht stark genug. Die Koalition habe dem Drängen der Industrie nachgegeben. Auch Bündnis 90/Die Grünen erklärten, bei ökologischen und sozialen Kriterien hätte der Bund die Maßstäbe höher legen können.
Unions- und SPD-Fraktion kündigten an, nach Beendigung des Gesetzgebungsverfahrens die Arbeit an einem Korruptionsregister aufzunehmen. Es solle eine schlanke und rechtsstaatlich vorbildliche Regelung geschaffen werden. In das Register sollen nur Unternehmen aufgenommen werden, deren Eigentümer rechtskräftig wegen einschlägiger Straftaten verurteilt worden sind. Dazu werden Bestechung, Bestechlichkeit, Betrug, Subventionsbetrug und Geldwäsche gezählt.