Die Energieeffizienz von Gebäuden soll verbessert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes ( 16/10290) hat der Bundestag am 19. Dezember in geänderter Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD angenommen. Die Opposition votierte dagegen. Das Plenum folgte dabei einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ( 16/11417).
Vorgesehen sind gesetzliche Ermächtigungen für den Erlass von Rechtsverordnungen. Durch Verordnung werden beispielsweise Vorgaben für Nachrüstpflichten gemacht, die die Gebäudeeigentümer unabhängig von geplanten eigenen Bau- oder Sanierungsvorhaben erfüllen müssen. Auch kann die Bundesregierung per Verordnung für vorhandene Gebäude vorschreiben, dass elektrische Speicherheizsysteme und Heizkessel außer Betrieb genommen werden müssen. Eine Stilllegung kann aber nur angeordnet werden, wenn nachträgliche technische Änderungen an solchen Anlagen nicht in Frage kommen.
Zudem kann von privaten Fachbetrieben künftig verlangt werden, dass durch ihre Arbeiten die gesetzlichen Anforderungen an die Energieeinsparung erfüllt werden. Bei Arbeiten, die der Eigentümer selbst vornehmen kann, etwa die Dämmung von Rohrleitungen, ist es möglich, von ihm eine Erklärung darüber zu verlangen. Geändert wurde damit auch das Schornsteinfegergesetz, so dass auch die Bezirksschornsteinfeger in die Überwachung von Energiesparvorgaben einbezogen werden können. Schließlich wurden die Bußgeldvorschriften harmonisiert. In einem Entschließungsantrag der Koalition wird die Bundesregierung aufgefordert, schnell eine anspruchsvolle Nachhaltigkeitsverordnung zu erarbeiten, die sicherstellt, dass Palm-und Sojaöl nur noch dann vergütet wird, wenn es nachweislich nachhaltig angebaut wird.
Die Sprecher der Koalitionsfraktionen hielten im Fachaussschuss am 17. Dezember das Gesetz für ein geeignetes Instrument, um klimaorientierte Ziele umzusetzen. Da die Kontrolle der Maßnahmen hauptsächlich durch die Schornsteinfeger, durch eine Eigentümererklärung oder durch die ausführenden Fachbetriebe erfolge, würden die Bürokratiekosten auch relativ gering gehalten.
Diese Kontrollmöglichkeiten hielten die Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen grundsätzlich für falsch. Der Staat ziehe sich so aus der Kontrollpflicht zum Nachteil der Mieter zurück. In diesem Zusammenhang betonte die Bundesregierung, dass die Kontrolle "Sache der Länder" sei. Die FDP-Fraktion beantragte erfolglos, das Verbot von Nachtstromspeicherheizungen aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Hier betont die Koalition, dass dieses Verbot erst 2020 in Kraft treten werde. Sie hielten die Übergangsfristen für "ausreichend".