Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie ( 16/10536) am 18. Dezember zugestimmt. Union, SPD, FDP-Fraktion und die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen stimmten für den Entwurf, während die Linksfraktion dagegen stimmte. Mit dem Gesetz werden Hindernisse für grenzüberschreitende Fusionen von Finanzunternehmen beseitigt. Konkret geht es dabei um Fälle, bei denen eine Beteiligung zum Beispiel an einem Kreditinstitut erworben oder erhöht werden soll.
Zuvor hatte der Finanzausschuss die Einbeziehung von Versicherungsunternehmen, die Lebensversicherungen auf der Grundlage von Derivaten anbieten, aus dem Gesetz herausgenommen. Die Unionsfraktion erklärte, wenn solche Versicherungen angeboten würden, dann sollten dies keine Unternehmen nach deutschem Recht tun. Man wolle jetzt die Erfahrungen mit diesen Unternehmen abwarten, anschließend werde es eine weitere Regelung geben. Die SPD-Fraktion lobte das Gesetz als insgesamt schlank und überschaubar. Zu den fondsgebundenen Versicherungen erklärte die Fraktion, mit deutschen Lebensversicherungen werde eine besondere Sicherheit verbunden. Deshalb gebe es in diesem Punkt noch Diskussionsbedarf. Damit folgte die Koalition Empfehlungen mehrerer Sachverständiger, die darauf hingewiesen hatten, dass die Anbieter dieser fondsgebundenen Versicherungen ("Variable Annuities") in den USA mit schweren Verlusten zu kämpfen hätten. Die Linksfraktion wies darauf hin, es reiche nicht aus, allein die Erfahrungen in den USA mit diesen Produkten zu prüfen. Die FDP bedauerte, dass die Koalition die fondsgebundenen Versicherungen wieder aus dem Gesetz gestrichen habe. Denn diese Versicherungen würden damit nicht unter den Schutz des Protector-Systems für Lebensversicherungen fallen. Dagegen bezeichneten es Bündnis 90/Die Grünen als sinnvoll, diese Versicherungen herauszustreichen.