Im Mittelpunkt der Beratungen am Freitag, den 15. April, steht das
neue Energiewirtschaftsrecht. Verabschiedet werden soll der
Gesetzentwurf der Bundesregierung, allerdings in geänderter
Fassung, nachdem es koalitionsintern zu einer Einigung in den
strittigen Fragen gekommen ist. Unter anderem zielt das Gesetz
darauf ab, eine staatliche Regulierung für den Strom- und
Gasmarkt einzuführen. Damit soll die jetzige
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
betraut werden.