Weiterhin geht es am Donnerstag um einen Antrag der
CDU/CSU-Fraktion, den genetischen Fingerabdruck für die
Verbrechensbekämpfung zu nutzen. Die Fraktion hatte den Antrag
bereits im Dezember 2003 eingebracht. Am vergangenen Mittwoch wurde
er im Rechtsausschuss des Bundestages vertagt. Andere Fraktionen
hatten argumentiert, die Initiative der Union reiche nicht aus, da
es einer klaren Gesetzesgrundlage bedürfe. Die Union hat jetzt
von ihrem Recht Gebrauch gemacht, das Thema auf die Tagesordnung
des Parlaments zu setzen.