Neben den ständigen Ausschüssen setzt der Deutsche Bundestag in jeder Wahlperiode eine Reihe von Gremien, Ausschüssen, Verwaltungs- und Beiräten ein, mit denen die Parlamentarier verschiedene, zum Teil gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben erfüllen können. Der 16. Bundestag hat dies in der letzten Sitzungswoche des Jahres am 14. und 15. Dezember 2005 erneut getan. In der Reihenfolge ihrer Einsetzung werden die unterschiedlichen Gremien hier vorgestellt:
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine Art
staatliches Kreditinstitut. Bund und Länder sind die
Anteilseigner der Anstalt des öffentlichen Rechts. Laut ihrer
Satzung hat die KfW den Auftrag, Impulse für Wirtschaft,
Gesellschaft und Ökologie zu geben. So vergibt sie
beispielsweise Kredite an Existenzgründer und den
Mittelstand.
Der Verwaltungsrat besteht aus 37 Mitgliedern, von denen sieben der
Bundestag bestellt.
Das Kuratorium der Stiftung "Denkmal für die ermordeten Juden Europas" beschließt über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der Stiftung gehören. Ihm obliegt die gesetzliche und gerichtliche Vertretung der Stiftung. Das Kuratorium besteht aus 22 Mitgliedern. Alle Fraktionen des Deutschen Bundestages, die Bundesregierung, das Land Berlin, der Förderkreis Denkmal für die ermordeten Juden Europas e. V., der Zentralrat der Juden in Deutschland, die Jüdische Gemeinde Berlin, das Jüdische Museum Berlin, die Stiftung Topographie des Terrors und die Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in Deutschland entsenden ihre Vertreter. Der Deutsche Bundestag entsendet in das Kuratorium den Präsidenten. Aus den vertretenen Fraktionen werden - pro angefangene 100 Mitglieder - je ein Mitglied in das Kuratorium entsandt.
Die Bundesnetzagentur hat die Aufgabe, durch Liberalisierung und Deregulierung für die weitere Entwicklung auf dem Elektrizitäts-, Gas-, Telekommunikations-, Post- und ab dem 01. Januar 2006 auch auf dem Eisenbahninfrastrukturmarkt zu sorgen. Zur Durchsetzung der Regulierungsziele ist sie mit wirksamen Verfahren und Instrumenten ausgestattet worden, die auch Informations- und Untersuchungsrechte sowie abgestufte Sanktionsmöglichkeiten einschließen. Der Beirat besteht aus jeweils 16 Mitgliedern des Deutschen Bundestages und 16 Vertretern des Bundesrates. Die Vertreter des Bundesrates müssen Mitglieder einer Landesregierung sein oder diese politisch vertreten. Die Mitglieder des Beirates und die stellvertretenden Mitglieder werden jeweils auf Vorschlag des Deutschen Bundestages und des Bundesrates von der Bundesregierung ernannt.