Gemeinsam präsentieren
Bundeskanzler Gerhard Schröder, die Präsidentin des
Bundesrechnungshofes, Hedda von Wedel, und
Bundesverbraucherministerin Renate Künast (v.l.) den Bericht
zur Organisation des gesundheiltlichen Verbraucherschutzes. ©
dpa
Den Verbraucherschutz rückt das Parlament in seiner
Kernzeitdebatte am 17. Februar in den Blick der
Öffentlichkeit. Grundlage der Beratungen ist neben dem
Verbraucherpolitischen Bericht 2004 der Bundesregierung auch ihr
"Aktionsplan Verbraucherschutz". Demnach möchte sie das Recht
von Bürgerinnen und Bürgern stärken, als
gleichwertige Marktpartner ihre Kaufentscheidungen zu treffen. In
einem Entschließungsantrag zu dem Aktionsplan drängen
die Koalitionsfraktionen darauf, die Zusammenarbeit beim
Verbraucherschutz zwischen Bund, Ländern sowie Institutionen
der EU zu verbessern. Für eine stärkere Harmonisierung
der Verbraucherpolitik in der EU und eine intensivere Abstimmung
der Behörden über nationale Grenzen hinaus tritt auch die
FDP in einem Antrag ein. Sie bemängelt darüber hinaus,
dass die Verbraucherpolitik einem einzigen Fachressort zugeordnet
ist und regt eine Überprüfung dessen an. Die CDU/CSU
präsentiert in ihrer Initiative eine Reihe von
Vorschlägen, wie die Transparenz des Marktes erhöht und
die Eigenverantwortung der Verbraucher bei Kaufentscheidungen
gestärkt werden kann.