Öffentliche Anhörung des Finanzausschusses
Die geplante steuerliche Förderung der Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Russpartikelfiltern ist am Mittwoch, dem 31. Januar 2007, im Finanzausschuss bei Experten auf Zustimmung gestoßen. Gegenstand der öffentlichen Anhörung waren der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ( 16/4010) sowie ein Antrag der Bündnisgrünen ( 16/946), ein solches Fördergesetz vorzulegen. Vorgesehen ist, dass Halter von Diesel-Pkw, die bis Ende 2006 erstmals zugelassen worden sind, bis Ende 2009 einen Kfz-Steuernachlass von bis zu 330 Euro erhalten, wenn sie nachweisen, dass durch den Filtereinbau der Grenzwert von fünf Milligramm pro Kilometer beim Feinstaubausstoß eingehalten wird.
Steuerbefreiung soll etwa die Hälfte der Nachrüstungskosten abdecken
Laut Bundesregierung wird der Wert der Steuerbefreiung etwa die Hälfte der Nachrüstungskosten abdecken. Für besonders emissionsarme Diesel-Pkw, die bereits im vergangenen Jahr nachgerüstet wurden oder noch bis Ende März dieses Jahres nachgerüstet werden, sollen die Halter frühestens zum 1. April die Steuerbefreiung bekommen. Für nicht nachgerüstete Pkw, die bis Ende 2006 erstmals zugelassen worden sind, sowie für neue Pkw, die den Euro-5-Grenzwert nicht einhalten, soll es einen Zuschlag von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum geben ("Malus-Regelung"). Nicht betroffen von diesem Zuschlag sind dem Entwurf zufolge bereits im Verkehr befindliche und neu zugelassene Pkw, deren Schadstoffemissionen den Anforderungen der Euro-4-Norm genügen und deren Partikelausstoß darüber hinaus fünf Milligramm pro Kilometer nicht übersteigt.
In der Öffentlichkeit für die Nachrüstung zu werben
Für Hermann J. Schulte vom Filterhersteller HJS Fahrzeugtechnik im sauerländischen Menden kommt es darauf an, dass das Gesetz schnell in Kraft tritt. "Wir warten dringlichst auf den Startschuss", sagte der Unternehmer. Er plädierte dafür, einen Teil der Einkünfte aus der Malus-Regelung dafür zu verwenden, in der Öffentlichkeit für die Nachrüstung zu werben. Das Thema der Filter-Nachrüstung müsse von der Regierung offensiv in den Markt hineingetragen werden. Im Übrigen unterstrich Schulte die internationale Führerschaft der deutschen Industrie in diesem Bereich. "Wir werden die beste technologische Antwort geben", hielt er dem Grünen-Abgeordneten Winfried Hermann entgegen, der gefragt hatte, weshalb die Industrie so lange gebraucht habe, um sich mit dem Filtereinbau anzufreunden.
Filtereinbau würde 600 bis 700 Euro kosten
Volker Kuhn vom Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes sagte, dass von den 41.000 deutschen Kfz-Werkstätten 35.000 berechtigt seien, Abgasuntersuchungen vorzunehmen. Diese Werkstätten seien seit längerem auf die Nachrüstungen vorbereitet. Der Filter selbst koste etwa 400 bis 500 Euro, hinzu kämen die Kosten des Einbaus sowie die Kosten einer Abgasuntersuchung, sodass sich Kosten von 600 bis 700 Euro ergäben. Mit der Einbaubescheinigung der Werkstatt könnten die Fahrzeughalter dann ihre Kfz-Papiere bei der Zulassungsstelle verändern lassen.
90 Prozent der Neuwagen haben eingebauten Partikelfilter
Gerd Hoff vom Verband der Automobilindustrie kündigte an, dass der Umstellungsprozess hin zum Filtereinbau bei Neufahrzeugen bis zum Jahr 2008 abgeschlossen sei. Bis jetzt hätten schon über 90 Prozent der Neuwagen einen eingebauten Partikelfilter. Die deutsche Automobilindustrie könne ihre Selbstverpflichtung aus dem Jahre 2005 somit einhalten. Der Ausrüstungsgrad bei Dieselfahrzeugen mit geregeltem Partikelfilter liege bei 90 Prozent. Davon entfielen 80 bis 85 Prozent auf deutsche Marken. Die Zahl der Diesel-Pkw, die für eine Nachrüstung in Frage kommen, bezifferte Hoff auf etwa 3,5 Millionen.
Signal zum Abbau der Feinstaubemissionen
Jürgen Albrecht vom ADAC begrüßte die Steuergutschrift, weil sie eine Anreizwirkung habe. Gerd Lottsiepen vom Verkehrsclub Deutschland befürchtete eine weitere Verzögerung, wenn der Gesetzentwurf noch einmal "aufgeschnürt" würde. Er hielt die Malus-Regelung für zu gering, weil sie für die Halter in vier Jahren nur zu durchschnittlichen Kosten von 100 Euro führen würde. Jürgen Resch von der Deutschen Umwelthilfe ging es darum, dass jetzt ein Signal zum Abbau der Feinstaubemissionen gesetzt wird. Nachjustiert werden könne später noch. Werner Reh vom Bund für Umwelt- und Naturschutz äußerte die Hoffnung, dass die Hersteller die Neuwagen ab 2008 mit Partikelfiltern ausrüsten, die die Euro-5-Norm erfüllen. Bei der Malus-Regelung hätte er sich eine stärkere Belastung als nur 1,20 Euro gewünscht, um einen stärkeren Anreiz für die Nachrüstung zu setzen.
Körper- und Mehrfachbehinderte könnten von Steuerbonus nicht profitieren
Wolfgang Maus vom Filterhersteller Emitec (Gesellschaft für Emissionstechnologie) im rheinischen Lohmar ging auf ein Problem ein, das Martina Steinke vom Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte angesprochen hatte. Danach sind Behinderte ganz oder zur Hälfte von der Kfz-Steuer befreit, könnten aber im Falle einer Nachrüstung von dem Steuerbonus nicht profitieren. Hier sollte ein Ausgleich für die Betroffenen geschaffen werden, forderte Steinke. Maus schlug in diesem Zusammenhang "eine Art Rabattsystem" vor.