Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten ( 16/6519) ist in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag, dem 12. November 2007 von der Mehrheit der Experten grundsätzlich begrüßt worden.
Auslandsdienste nicht zufriedenstellend geregelt
Zugleich mahnten die Experten jedoch auch an einigen Punkten Nachbesserungsbedarf an. So verwies Jan Gildemeister von der Aktionsgemeinschaft Dienst für Frieden e.V. darauf, dass die geplanten Neuerungen, bezogen auf den freiwilligen Dienst im Ausland, nicht die "strukturellen Mängel" behöben. Der Entwurf werde daher dem Bedarf der Auslandsdienste nicht gerecht. Vielmehr seien "eigenständige Regelungen" für Freiwilligendienste im Ausland notwendig.
Eigenständiges Bundesgesetz wird begrüßt
Hinrich Goose vom Bundesarbeitskreis der Träger des Freiwilligen Ökologischen Jahres begrüßte "grundsätzlich", dass die Jugendfreiwilligenjahre weiterhin in einem eigenständigen Bundesgesetz geregelt würden. Er kritisierte jedoch die Zusammenführung der Begriffe Freiwilliges Soziales Jahr und Freiwilliges Ökologisches Jahr zu dem Begriff "freiwilliger sozialer bzw. ökologischer Dienst" und forderte "dringend" den Erhalt des eingeführten Begriffs Freiwilliges Ökologisches Jahr.
Gesamtkonzept wird vermisst
Sebastian Schlüter, Vorsitzender von grenzenlos e.V., einer Vereinigung internationaler Freiwilliger, bezeichnete den Gesetzentwurf als "große Enttäuschung". Die Bundesregierung lasse ein Gesamtkonzept für die Zukunft der Freiwilligendienste vermissen. Der vorgelegte Gesetzentwurf berücksichtige die verschiedenen Formen der Freiwilligendienste im Ausland "einmal mehr nicht" und belasse die Hürden für junge Menschen, die einen Freiwilligen Dienst im Ausland durchführen wollen, "auf einem inakzeptabel hohen Niveau".