Nach der Zustimmung von Bundesrat und Bundestag müssen Gesetze noch gegengezeichnet und veröffentlicht werden
Die Gesundheitsreform ist nach der Zustimmung des Bundesrates am Freitag, dem 16. Februar 2007, fast am Ende des Weges der Gesetzgebung. Bevor sie am 1. April 2007 in Kraft treten kann, muss das Gesetz noch zwei weitere Stationen durchlaufen:
Zunächst wird das Gesetz in gedruckter Form Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU/CSU) sowie der zuständigen Fachministerin Ulla Schmidt (SPD) zur Gegenzeichnung zugeleitet.
Anschließend erhält der Bundespräsident das Gesetz zur Ausfertigung. Er prüft, ob es verfassungsgemäß zu Stande gekommen ist und nicht inhaltlich offenkundig gegen das Grundgesetz verstößt. Danach unterschreibt er es und lässt es im Bundesgesetzblatt veröffentlichen.
Damit ist das Gesetz verkündet. Der 1. April ist als Tag des Inkrafttretens genannt. Wäre kein Datum im Gesetz vermerkt, wäre es automatisch ab dem 14. Tag nach der Ausgabe des Bundesgesetzblattes gültig.
Der Bundestag hatte am Freitag, dem 2. Februar 2007, mehrheitlich für die Gesundheitsreform gestimmt. 378 Abgeordnete stimmten mit Ja, 206 mit Nein, 8 enthielten sich. Nach einer zweieinhalbstündigen Debatte hatten die Abgeordneten namentlich über den im Gesundheitsausschuss geänderten Gesetzentwurf der Koalition 16/3100, 16/3950 abgestimmt.
Wie jede Abgeordnete und jeder Abgeordnete in einer namentlichen Abstimmung votierten, ist stets im Plenarprotokoll dokumentiert. Die Namensliste ist veröffentlicht.