283,2 Milliarden Euro veranschlagt
In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag heute den
Bundeshaushalt 2008 verabschiedet.
Ergebnis der namentlichen Abstimmung: 408 Ja-Stimmen, 144
Nein-Stimmen, keine Enthaltungen.
(Ergebnisliste)
In dieser Sitzungswoche verhandelt der Bundestag nur ein Thema:
die Einnahmen und Ausgaben des Bundes in 2008. An vier Tagen stehen
die Etats der einzelnen Ministerien und der Kanzlerin zur Debatte
und bieten Anlass für eine Generalaussprache über die
Regierungspolitik. Der Haushaltsentwurf sieht Ausgaben in Höhe
von 283,2 Milliarden Euro vor, die Neuverschuldung soll 11,9
Milliarden Euro betragen.
Aufzeichnungen vergangener Sitzungen stehen als Video on Demand bereit (siehe
rechts).
Zu Beginn der Sitzung am Donnerstag sprach der neue
Arbeitsminister Olaf Scholz über eine geplante Neuordnung von
Arbeitsmarkt-Instrumenten. Weitere Themen der folgenden Debatten
waren die Haushaltspläne für die Bereiche Inneres,
Umwelt, Familie und Bundesverfassungsgericht.
Am Mittwoch war der Etat der Bundeskanzlerin und des
Kanzleramtes Thema einer dreieinhalbstündigen Debatte. Die
Abgeordneten berieten im Anschluss über die
Haushaltspläne der Geschäftsbereiche Auswärtiges
Amt, Verteidigung und Wirtschaftliche Zusammenarbeit.
Am Dienstag, dem 27. November 2007, berieten die Parlamentarier
nach der Vereidigung des neuen Bundesarbeitsministers Olaf Scholz
(SPD) die Einzeletats von fünf Ministerien sowie den Etat des
Bundespräsidenten, des Bundestages und des
Bundesrechnungshofes.
Der Etat wird den Abgeordneten von der Regierung als Gesetzentwurf zur Beratung vorgelegt. Auf 2.940 Seiten stellt der Haushaltsplan 2008 ( 16/6000) die voraussichtlichen Einnahmen und die geplanten Ausgaben zusammen. In der Haushaltswoche im September 2007 behandelte der Bundestag den Haushaltsplan bereits in erster Lesung. Die einzelnen Etats wurden in den Haushaltsausschuss überwiesen, der jeden Posten geprüft hat. Am 16. November 2007 beschloss der Haushaltsausschuss seine geänderte Fassung des Gesetzentwurfes und legte dem Plenum in der nächsten Sitzung seine Beschlussempfehlung in der zweiten und dritten Beratung vor.