Außenbeziehungen des Parlaments
Traditionell ist Außenpolitik Aufgabe der Exekutive, also der Bundesregierung. Grundsätzlich kontrolliert das Parlament die Bundesregierung und damit auch deren Handlungen im Bereich der Außenpolitik. Dies betrifft etwa die Beteiligungsrechte bei völkerrechtlichen Verträgen, Rechtsetzungsakten der Europäischen Union und internationalen Einsätzen der Bundeswehr.
Auf parlamentarischer Ebene wird Außenpolitik jedoch auf vielfältige Weise durch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages begleitet. Der Deutsche Bundestag entsendet Delegationen zu interparlamentarischen Organisationen. Direkte bilaterale Kontakte zu anderen nationalen Parlamenten bestehen über die Parlamentariergruppen, deren Ziel es ist, einen kontinuierlichen Dialog mit den Parlamenten eines oder mehrerer Partnerstaaten zu führen.
Im Menüpunkt "Europa und Internationales" finden Sie umfangreiche Informationen zu den vielschichtigen Aspekten der "parlamentarischen Außenpolitik".
Die Parlamente nehmen nicht nur ihre Kontrollfunktion bei der nationalen Außenpolitik wahr, sie wirken zunehmend auch vorbereitend und initiierend mit. Der Bundestag wird von der Bundesregierung umfassend und frühzeitig über Rechtsetzungsvorhaben der Europäischen Union informiert und beschließt Stellungnahmen, die von der Bundesregierung in ihren Beratungen im Ministerrat der Europäischen Union zu berücksichtigen sind.
Zu vielen internationalen Organisationen in denen die Mitgliedsländer durch Vertreter der jeweiligen Regierungen repräsentiert werden, gibt es begleitende Organisationen in denen Angehörige der nationalen Parlamente zusammenkommen.
Abgeordnete des Deutschen Bundestags sind Mitglieder der folgenden interparlamentarischen Organisationen und regionalen Foren:
Europarat, Interparlamentarische Union, Westeuropäische Union, Parlamentarische Versammlungen der NATO und der OSZE, Parlamentspräsidentenkonferenz, Euromediterrane Parlamentarische Versammlung, Schwarzmeer-Wirtschaftskooperation, Ostsee-Parlamentarierkonferenz.
Die Parlamentariergruppen des Deutschen Bundestages pflegen die bilateralen Kontakte zu anderen nationalen Parlamenten, zur Zeit gibt es 53 bi- und multilateralen Parlamentariergruppen. Diese direkte Kontaktmöglichkeit zu den Abgeordneten der Partnerstaaten bietet eine Ebene für Informations- und Meinungsaustausch ebenso wie Kontakte zu Regierungsvertretern und Repräsentanten der Zivilgesellschaft.