Finanzausschuss berät Änderungen des Investmentgesetzes öffentlich
Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf zur Änderung des Investmentgesetzes ( 16/5576) wird von Sachverständigen unterschiedlich bewertet. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss am Mittwoch, dem 4. Juli 2007, deutlich. Die Bundesregierung verfolgt nach eigenen Angaben mit der Novellierung das Ziel, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Fondsbranche zu steigern. Mit einem "modernen und leistungsfähigen Regulierungs- und Aufsichtsrahmen" wolle man Innovationen fördern und die Abwanderung von Fondsvermögen an andere Standorte verhindern, ohne dabei den Anlegerschutz zu vernachlässigen. Ebenfalls diskutiert wurde ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/661).
Der Zentrale Kreditausschuss der deutschen Banken begrüßte den Entwurf. Der Ansatz einer Eins-zu-eins-Umsetzung europäischer Vorgaben sei durchaus geeignet, den Finanzplatz Deutschland zu stärken. Kritik gab es allerdings an geplanten zusätzlichen Kontrollmechanismen. So sei es "weder erforderlich noch sachgerecht", ein unabhängiges Aufsichtsratsmitglied bei der Depotbank zu bestellen. Als "insgesamt positiv" bewertete der Bundesverband Investment und Asset Management die Vorlage. Eine Vielzahl der Neuregelungen trage unter Wahrung der Anlegerinteressen zu Deregulierung und Bürokratieabbau bei. Dennoch bleibe man, insbesondere im Vergleich mit dem Investmentstandort Luxemburg, in vielen Bereichen hinter den wünschenswerten und möglichen Regelungen zurück. Insbesondere die Vorschriften für Spezialsondervermögen seien in benachbarten EU-Staaten liberaler geregelt.
Als "katastrophal" bezeichnete der Bundesverband Alternative Investments die vorgesehenen Regelungen mit Blick auf Hedgefonds. Deutschland sei das einzige europäische Land mit derart rigiden Überwachungsvorschriften. So seien Abwanderungen aus dem deutschen Kapitalmarkt zu erwarten. Das Gesetz bleibe hinter den Möglichkeiten der Deregulierung und des Anlegerschutzes zurück, sagte Oliver Everling von der Rating-Agentur "Rating Evidence". Er sprach sich für die Anwendung von Ratingsystemen aus. Der Anleger benötige externe Expertisen von unabhängigen Rating-Organisationen, um eine eigenverantwortliche Anlageentscheidung zu treffen. Aus Sicht des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen enthält der Novellierungsentwurf wichtige Aspekte des Anlegerschutzes. So begrüße man außerordentlich den vorgesehenen Verzicht auf die Kostenvorausbelastung, die dazu führen würde, dass der Anleger zu Beginn mit allen Kosten belastet wird, was unflexible und renditeschwache Produkte zur Folge hätte.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft lehnte die Einführung von Garantiefonds in der im Entwurf vorgesehenen Form ab. Damit verschaffe man Fonds einen nicht sachgerechten Wettbewerbsvorteil. Unterstützt wird hingegen die ausführlichere Informationspflicht des Verbrauchers über anfallende Kosten. Art und Umfang dieser Veröffentlichungspflichten sollten jedoch bei Versicherungsunternehmen und Kapitalanlagegesellschaften vergleichbar sein. Die Deutsche Bundesbank kritisierte die geplante Abschaffung der bisherigen, gemeinsam mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geführten Doppelaufsicht über die Fondsbranche. Die Einbindung der Bundesbank in die Solvenzaufsicht über Kapitalanlagegesellschaften sei weiterhin essenziell, da sie die Effektivität der Überwachung erhöhe und eine unverzichtbare Grundlage für ein wirksames Krisenmanagement darstelle.