Öffentliche Anhörung des Auschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Gegen die Einstellung von Entwicklungshilfe in Staaten, in denen die Regierung für die Verletzung von Menschenrechten verantwortlich ist, sprachen sich am Mittwoch, dem 15. November 2007, bei einer Anhörung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe mehrere Sachverständige aus.
Zu einem solchen Schritt solle man sich nur in Notfällen
wie etwa in Simbabwe entschließen, erklärte
Michael Krennerich vom Nürnberger
Menschenrechtszentrum.
Ein Stopp von Hilfsprojekten "trifft vor allem
Bevölkerungsgruppen, die man unterstützen will", mahnte
Sabine Donner von der Bertelsmann-Stiftung. Sie
räumte ein, dass die Entwicklungszusammenarbeit in ein Dilemma
geraten könne. So seien im Sudan in abgelegenen Regionen mit
ausländischer Hilfe Wasserversorgungssysteme geschaffen
worden, wobei später die Behörden Wasserrechte an
Bewohner verkauft hätten. Dies widerspreche dem Ziel, den
Zugang zu Trinkwasser als Menschenrecht zu verwirklichen, so
Donner. Doch werde das Projekt als Ganzes durch eine solche
Entwicklung nicht falsch.
Christine Schuler-Deschryver von der im Kongo
aktiven Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ)
dankte der Bundesregierung für die Aufrechterhaltung von
Hilfsmaßnahmen vor allem im Osten des Landes auch unter den
schwierigen Bedingungen des dort weiterhin wütenden
Bürgerkriegs. Die Sachverständigen appellierten an Geber-
und Nehmerländer, die Verwirklichung von politischen und
sozialen Menschenrechten wie etwa des Zugangs zu Nahrung, Wasser
oder Bildung verstärkt in die Entwicklungszusammenarbeit zu
integrieren.
Anna Würth vom Deutschen Institut für
Menschenrechte rief dazu auf, die Bürger ("Rechtsträger")
in den betreffenden Staaten zu motivieren, in ihren Ländern
die Beachtung von Menschenrechten einzufordern. Andererseits
müssten, so Würth und
Krennerich, die betreffenden Regierungen
("Pflichtenträger") daran erinnert werden, dass sie sich durch
die Unterzeichnung internationaler Menschenrechtskonventionen zur
Respektierung dieser Grundrechte verpflichtet hätten. Für
Donner ist in Entwicklungsländern vor allem
eine Wirtschaftspolitik vonnöten, die Wachstum fördert,
von dem dann große Teile der Bevölkerung einen Nutzen
haben müssten.
Aus Sicht Schuler-Deschryvers ist für die
Bürger im Ostkongo derzeit der Frieden das wichtigste
Menschenrecht, das ihnen vorenthalten werde. Die Milizen
führten den Bürgerkrieg immer noch mit großer
Grausamkeit, wobei Frauen und Kinder auch Opfer sexueller Gewalt
würden, manchmal würden Kinder sogar brutal getötet.
Die internationalen Truppen hätten zwar im Kongo eine
demokratische Wahl ermöglicht, so die GTZ-Vertreterin, doch
würden sie bei der Gewährleistung der Sicherheit der
Bevölkerung an ihre Grenzen stoßen. Schuler-Deschryver
berichtete dem Ausschuss, dass einheimische Milizen einmal selbst
in der Nähe eines internationalen Truppenstandorts ein
Massaker an der Bevölkerung veranstaltet hätten. Sie bat
Deutschland, im Osten des Kongos Hilfe beim Aufbau kleinerer
Krankenstationen zu leisten, die größeren Kliniken seien
mit verletzten Opfern des Bürgerkriegs überfüllt.
Wie Schuler-Deschryver erläuterte, unterstützt die GTZ
ein Netzwerk von Nichtregierungsorganisationen, die sich in dem
afrikanischen Land gegen Gewalt engagieren.
Die Anhörung ist als Video-on-Demand abzurufen (siehe rechts).
Liste der Sachverständigen:
• Christine Schuler-Deschryver, Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit, Kongo
• N.N., Evangelischer Entwicklungsdienst (angefragt)
• Dr. Anna Würth, Deutsches Institut für Menschenrechte
• Dr. Michael Krennerich, Nürnberger Menschenrechtszentrum
• Sabine Donner, Bertelsmann-Stiftung
• MinR Dr. Eduard Westreicher, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung