Nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Die Angaben der 613 Abgeordneten zu ihren Nebeneinkünften sind online veröffentlicht. Unter den Biografien der einzelnen Parlamentarier stehen nunmehr auch die veröffentlichungspflichtigen Angaben, die unter anderem Auskunft über bezahlte Tätigkeiten neben dem Mandat geben. Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert hatte nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am Mittwoch, dem 4. Juli 2007, die unverzügliche Bekanntmachung angekündigt.
Die Abgeordneten legen nicht nur wie bisher offen, für wen sie neben ihrer Tätigkeit als Parlamentarier arbeiten, sondern geben auch ihre Einkünfte daraus an. Im Amtlichen Handbuch und auf der Internetseite des Bundestages werden die Angaben veröffentlicht. Die Einkünfte sind nach dem Bruttoprinzip erfasst, das heißt, die Höhe der Einkünfte bezeichnen nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Es werden drei Einkommensstufen ausgewiesen. Die Stufe 1 erfasst einmalige oder regelmäßige monatliche Einkünfte einer Größenordnung von 1000 bis 3500 Euro, die Stufe 2 Einkünfte bis 7000 Euro und die Stufe 3 Einkünfte über 7000 Euro. Regelmäßige monatliche Einkünfte werden als solche gekennzeichnet. Werden innerhalb eines Kalenderjahres unregelmäßige Einkünfte zu einer Tätigkeit angezeigt, wird die Jahressumme gebildet und die Einkommensstufe mit der Jahreszahl veröffentlicht.