Öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses
Nach Darstellung des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe können Fachkräfte in Pflegeheimen nur rund die Hälfte ihrer Arbeitszeit für die unmittelbare Pflege verwenden. Die andere Hälfte gehe für Pflegedokumentation, Qualitätsprüfungen, Gespräche mit Angehörigen und Ähnliches drauf, sagte der Bundesgeschäftsführer des Verbandes, Michael Schulz, am Mittwoch, dem 20. Juni 2007, in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses zur Reform der stationären Pflege.
Zwar betonten alle Experten in der Runde, dass es Ziel einer Reform sein müsse, möglichst viel Zeit für die Betreuung von Heimbewohnern zu haben. Wie dies zu erreichen ist, war in der Anhörung jedoch strittig. In dem der Anhörung zugrunde liegenden Antrag der FDP-Fraktion ( 16/672) wird eine Entbürokratisierung der stationären Pflege gefordert. Dieser Forderung schlossen sich im Hinblick auf Prüfungen der Einrichtungen etwa die Spitzenverbände der Pflegekassen und der Deutsche Caritasverband an. Die Altenpflegereferentin der Caritas, Elisabeth Fix, betonte, der Medizinische Dienst der Krankenkassen und die Heimaufsichten prüften denselben Sachverhalt oftmals innerhalb weniger Wochen mit unterschiedlichen Ergebnissen. Sie schlug vor, die Zuständigkeiten für bestimmte Prüfbereiche klar zu trennen.
Das befürworten auch die Spitzenverbände der Pflegekassen. So sollte die Heimaufsicht eine so genannte Basisprüfung vornehmen, ob die Pflege und Betreuung in einem Heim fachgerecht erfolge. Aufgrund dessen solle der Medizinische Dienst dann Prozess- und Ergebnisqualität der Pflege prüfen. Dies könne den Aufwand in den Einrichtungen verringern und zu einer kompetenteren Auskunft führen, unterstreichen die Spitzenverbände in einer Stellungnahme.
Der Bereichsleiter Gesundheitspolitik bei der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Herbert Weisbrod-Frey, stellte einen unzureichenden Personalschlüssel in den Pflegeeinrichtungen als Kernproblem dar. Die Zunahme der Belastung der Pflegekräfte sei die Hauptursache für schlechte Pflege, unterstrich Weisbrod-Frey. Die Pflegedokumentation wurde von den Experten in der Anhörung zwar von allen als unverzichtbar bezeichnet. Über Art und Umfang möglicher Änderungen bestand jedoch kein Einvernehmen.
Während der Vorstandsvorsitzende der Unternehmensgruppe Johannes Seniorendienste, Wilfried Voigt, hervorhob, dass an diesem Punkt "einiges zu straffen" sei, betonte Harald Kesselheim für die Spitzenverbände der Pflegekassen, Pflegeanamnese, -planung und -durchführung müssten dokumentiert werden. Der Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen, Peter Pick, forderte, die Prüfberichte müssten den Betroffenen zugänglich gemacht werden. Dies würde die Transparenz erhöhen und einen Qualitätswettbewerb eröffnen.