Öffentliche Sitzung des Sportausschusses
In der öffentlichen Sitzung des Sportausschusses am
Mittwoch, dem 14. November 2007, hat der neue
Geschäftsführer der nationalen Antidopingagentur
Deutschland (NADA), Christoph Niessen, eine
effizientere Dopingkontrolle der Athleten durch die NADA
vorgestellt. Dabei werde die bisherige Breitenwirkung von
Dopingkontrollen und Meldepflicht von der Breite auf die "Spitze"
gestellt. Dies entspreche einer Harmonisierung mit dem Wada-Code
der World Anti-Doping Agency.
So werde künftig unterschieden zwischen internationalen und
nationalen Athleten sowie Mannschaftssportlern. Bei der ersten
Gruppe von etwa 1.500 Athleten der internationalen Spitzengruppe
würden insgesamt 7.000 Kontrollen durchgeführt. Es gelte
eine 24-Stunden-Meldepflicht. In einer zweiten Gruppe werden 2.000
Athleten mit einer 72-Stunden-Meldepflicht circa 1.000 Kontrollen
zu gewärtigen haben. In der dritten Gruppe mit circa 4.500 bis
5.500 Athleten sollen etwa 1.000 Kontrollen nach einem
Zufallsprinzip stattfinden. Dabei unterliegen die Athleten keiner
Meldepflicht.
Das neue Verfahren soll ab 2008 verbindlich sein. In der
Ausschusssitzung wurde von Seiten der NADA auch darauf hingewiesen,
dass es im Hinblick auf die Meldepflicht von Athleten im
Zusammenhang mit Dopingkontrollen der NADA zahlreiche
Missverständnisse und falsche Darstellungen gegeben habe. Dies
habe bei den Beteiligten, besonders aber bei Athletinnen und
Athleten, zu einer vermeidbaren Verunsicherung geführt. Betont
wurde, dass nicht erfolgreiche Kontrollversuche noch keine
Meldepflichtverstöße seien: wenn ein Kontrolleur
Sportler nicht am angegebenen Aufenthaltsort antreffe, erhalte die
NADA darüber eine Meldung. Daraufhin werde anhand der
Aktenlage geprüft, ob eventuell ein Übermittlungs- oder
Kommunikationsfehler im Meldesystem vorgelegen habe oder aber
falsch eingegebene oder kurzfristig eingegangene Meldungen noch
nicht ins System aufgenommen wurden. Mit dem neuen System will die
NADA auch die bisherige Flut von Meldepflichten auf die
tatsächlich relevante Gruppe der Spitzenathleten begrenzen, um
schlichte Eingabeversäumnisse weitgehend
auszuschließen.
In der Diskussion ging es im Ausschuss darüber hinaus um die Frage, inwieweit die Schiedsgerichtsbarkeit für Sportler bei den eingetragenen Verbänden verbleiben soll und auf Grund der finanziellen Voraussetzungen auch bleiben kann oder ob sie in eine nationale Sportschiedsgerichtsbarkeit übergehen soll. Fragen gab es auch zu dem von der WADA eingeführten internationalen Meldesystem ADAMS (Anti-Doping Administration & Managementsystem). Nach Aussagen von Verantwortlichen und Athleten ist dieses System zweifelsfrei weitaus besser geeignet, vernünftige Kontrollen durchzuführen, und wird insgesamt begrüßt. Andererseits hat ADAMS nach Aussage von Niessen derzeit noch den Charakter einer "aus dem Englischen ins Deutsche übersetzten chinesischen Betriebsanleitung". Von den Abgeordneten wurde bemängelt, damit seien für nicht englisch sprechende Sportler angesichts möglicher Fehler bei der Eingabe Nachteile für die Anmeldung bei internationalen Wettkämpfen zu befürchten. Die Sprecherin der Athleten kritisierte, dass die bisherige Möglichkeit, per SMS eine An- oder Abmeldung anzugeben, nicht mehr vorgesehen sei und für alle ein Internetanschluss erreichbar sein müsse.