Öffentliche Anhörung des Innenausschusses
Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Waffengesetzes ( 16/7717) wird von Sachverständigen unterschiedlich bewertet. Das wurde bei einer Anhörung des Innenausschusses am Mittwoch, dem 13. Februar 2008, deutlich. Mit der Neuregelung sollen das Schusswaffenprotokoll der Vereinten Nationen und eine EU-Waffenrichtlinie umgesetzt werden. Außerdem soll künftig das Mitführen von Anscheinswaffen, also täuschend echt wirkender Nachbildungen von Schusswaffen, verboten werden.
Während der Anhörung wurde auch über einen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ( 16/6961) diskutiert, der ein schärferes Waffengesetz fordert und ein Verbot zugriffsbereiter Messer mit feststehender und feststellbarer Klinge vorsieht.
Erich Bartsch vom Bundeskriminalamt (BKA) plädierte für ein absolutes Führverbot von Anscheinswaffen. Das Mitführen derartiger Waffen in der Öffentlichkeit könne zu Bedrohungsszenarien führen, die fatale Folgen, wie etwa den Schusswaffengebrauch der Polizei zur Folge haben könnten. Aus seiner Sicht wünschenswert wären auch Sanktionsmöglichkeiten wie Geldbußen bei Verstößen gegen das Verbot, die derzeit im Gesetz nicht vorgesehen sind. Ein generelles Führverbot von gefährlichen Messern, wie es der Antrag der Grünen-Fraktion und auch eine Berliner Bundesratsinitiative vorsehen, lehnt Bartsch hingegen ab.
Die Waffengesetzgebung, so machte Professor Franz Csaszar von der Universität Wien deutlich, werde das Problem des enormen Bestandes an illegalen Schusswaffen nicht lösen. Nur zwei bis drei Prozent aller im Zusammenhang mit Straftaten sichergestellter Waffen, so Csaszar, stammten aus legalem Besitz. Für eine Verschärfung des Waffenrechts gebe es daher keinen grundsätzlichen Bedarf. Das Verbot des Mitführens von Anscheinswaffen reiche nicht aus, um ihren Gebrauch durch Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit zu verhindern, sagte Thorsten Führing vom Ministerium des Inneren des Landes Sachsen-Anhalt. Seiner Ansicht nach müssten bei allen Anscheinswaffen zumindest die bestehenden waffenrechtlichen Regelungen, die für den Erwerb und das Führen von Schreckschusswaffen gelten, angewendet werden.
Die Schaffung eines zentralen Waffenregisters forderte Professor Dietmar Heubrock von der Universität Bremen. Derzeit gebe es kaum Daten darüber, welche Waffen in welcher Anzahl in Deutschland existieren. Heubrock sprach sich ebenfalls für ein Verbot des freien Verkaufs von Anscheinswaffen aus. Zum einen führe die Bedrohung auch mit einer Anscheinswaffe oft zu langer Traumatisierung der Opfer und zum anderen habe beispielsweise der Schulamoktäter von Emsdetten mit Anscheinswaffen sein späteres Handeln trainiert.
Das deutsche Waffengesetz, so Jürgen H. Kohlheim vom Deutschen Schützenbund, gehöre jetzt schon zu den schärfsten in Europa. Weitergehende Maßnahmen seien daher nicht nötig. Kohlheim plädierte aus schießsportlichen Gründen für eine Absenkung der Altersgrenze für Sportschützen von zwölf auf zehn Jahre. Nur so könnten deutsche Sportschützen international mithalten. Es gehe dabei nicht um den Besitz von Waffen, sondern allein um das Schießen auf einer Sportstätte unter qualifizierter Aufsicht.
Für ein Verbot des zugriffsbereiten Tragens gefährlicher Messer in der Öffentlichkeit sprach sich Peter Marhofer von der Berliner Senatsverwaltung für Inneres aus. Die Bundesratsinitiative Berlins, die dies vorsehe, gebe der Polizei eine Handhabe, gegen offen mit einem Messer bewaffnete aggressive Jugendliche vorzugehen und somit im Vorfeld Gewalttaten zu verhindern. Um dem Problem zunehmender Kriminalität mit Stichwaffen Herr zu werden, bedürfe es einer grundsätzlichen Lösung, die über das von Hamburg angeregte Verbot des Tragens von Waffen und gefährlichen Messern auf bestimmten Straßen und Plätzen hinausgehe.