Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor
Der Bundestag beschäftigte sich am Donnerstag erstmals mit dem von der Bundesregierung geplanten Ausbildungsbonus. Mit ihrem Gesetzentwurf ( 16/8718) will die Regierung Unternehmen dazu bewegen, zusätzliche Ausbildungsplätze für benachteiligte Jugendliche zu schaffen.
Der Ausbildungsbonus in Höhe von 4.000 bis 6.000 Euro für jede zusätzliche Lehrstelle soll dann gewährt werden, wenn die eingestellten Jugendlichen die Schule mindestens bereits im Vorjahr verlassen haben, sich schon früher um einen Ausbildungsplatz bemüht haben und keinen, einen niedrigen oder einen schlechten mittleren Schulabschluss besitzen oder lernbehindert sind. Bei behinderten Jugendlichen erhöht sich die Förderung um 30 Prozent. Die Arbeitgeber sollen dem Entwurf entsprechend verpflichtet werden, die Zusätzlichkeit des Ausbildungsverhältnisses zu beweisen.
Die finanzielle Unterstützung ist bis Ende 2010 befristet. Es sei mit Mehrausgaben in Höhe von 450 Millionen Euro im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu rechnen, heißt es in dem Entwurf. In diesem ist ferner eine so genannte Berufseinstiegsbegleitung vorgesehen, die im BA-Etat bis zum Jahr 2014 mit rund 240 Millionen Euro zu Buche schlagen soll. In einem Modellprojekt sollen bei einem Träger fest beschäftige Berufseinstiegsbegleiter Schüler an 1.000 Schulen im ganzen Bundesgebiet beim Übergang von der allgemein bildenden Schule in die Ausbildung über längere Zeit "individuell unterstützen und dadurch die berufliche Eingliederung der Schüler erleichtern". Außerdem ist geplant, dass in Ausnahmefällen eine zweite Berufsausbildung mit der Berufsausbildungsbeihilfe gefördert werden kann.
Der Gesetzentwurf ist laut Regierung wesentlicher Teil der von der Bundesregierung im Januar beschlossenen Qualifizierungsinitiative. Ziel dieses Konzeptes ist die Schaffung von 100.000 zusätzlichen Ausbildungsplätzen bis zum Jahr 2010. Der Normenkontrollrat moniert in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf, dass bislang "die Notwendigkeit der flächendeckenden Pflicht zum Nachweis über die Zusätzlichkeit eines Ausbildungsverhältnisses nicht hinreichend dargelegt ist". Zwar sei nachvollziehbar, dass Mitnahmeeffekte und Leistungsmissbrauch verhindert werden sollen. Allerdings unterliege der Antragsteller ohnehin der Wahrheitspflicht. Ferner seien die Kammern dafür zuständig, dass Ausbildungen "sach- und ordnungsgemäß durchgeführt" werden. Sie können deshalb die Informationen für geförderte Ausbildungsverhältnisse - wie Eintragung, vorzeitige Beendigung, Abschluss der Arbeitsverwaltung - liefern.
Der Normenkontrollrat regt daher an zu prüfen, ob die flächendeckende Nachweispflicht für Arbeitgeber entfallen kann, um den Unternehmen zusätzliche Bürokratiekosten in Höhe von 241.000 Euro zu ersparen. Die Regierung erwidert, dass Prüfalternativen mit gleicher Wirksamkeit und weniger bürokratischem Aufwand nicht ersichtlich seien. Es solle aber darauf hingewirkt werden, dass die BA für die Bescheinigung einen einfach zu handhabenden Vordruck zur Verfügung stellt.