Öffentliche Anhörung des Umweltausschusses
Bei einer Anhörung am Mittwoch, dem 23. April 2008, zum Gesetzentwurf über das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG, 16/8149) haben sich mehrere Sachverständige für klare Vorgaben hinsichtlich der Nutzung Erneuerbarer Energien bei Gebäuden ausgesprochen.
Die Verbraucher bräuchten eine langfristige Orientierung,
sagte Helmut Jäger, Geschäftsführer
der SOLVIS GmbH & Co KG und sagte, dass die Verbraucher
erwarten, "dass der Gesetzgeber sagt, wo die Reise hingeht". Als
eine mögliche Technik für die Umsetzung der in dem von
der Bundesregierung formulierten Ziel, den Anteil regenerativer
Energien im Wärmemarkt von heute 6 Prozent auf 14 Prozent im
Jahr 2020 zu erreichen, gilt unter anderem der Einsatz von
Wärmepumpen.
Der Bundesverband Wärmepumpe e.V.
begrüßt den Gesetzentwurf, kritisiert aber, dass sich
die Anforderungen an die verschiedenen regenerativen Technologien
im Gesetz nicht den effektiven Einsparpotentialen an
Primärenergie und damit auch nicht an deren CO-Einsparungen
ausrichten würden. Auf die Frage nach dem Einsatz von
Geothermie, sagt der Geschäftsführer des Verbandes,
Karl-Heinz Stawiarski, dass ihr Potential "nicht
allerorts einzusetzen" sei und verwies auf die heute noch hohen
Planungs- und Umsetzungskosten.
Auch Carsten Körnig begrüßte
für den Bundesverband der Solarwirtschaft den Gesetzentwurf
der Regierung, für die Wärmeversorgung von Gebäuden
einen verbindlichen Mindestanteil erneuerbarer Energien
einzuführen. Der Verband kritisiert jedoch, dass dieser
Mindeststandard nur bei Neubauten und nicht für zu sanierende
Altbauten gelten soll. Jährlich würden pro Jahr rund
400.000 Heizungen saniert werden, die nicht mehr unter das Gesetz
fallen würden.
Auch Professor Stefan Klinsiki von der
Fachhochschule für Wirtschaft sprach sich für
kräftige Anreize für die Nutzung erneuerbarer Energien im
so genannten Gebäudebestand aus. "Ohne diese ist das 14
Prozent-Ziel nicht erreichbar", erklärte er in seiner
Stellungnahme zum Gesetz. Er warnte vor zu niedrigen Anforderungen
im Gesetzentwurf in verschiedenen Bereichen wie der
Wärmedämmung oder beim Einsatz von
Wärmepumpen.
Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft erklärte hingegen in seiner Stellungnahme, dass es keiner gesetzlichen Regelung bedürfe, um den Anteil erneuerbarer Energien von sechs auf 14 Prozent zu steigern. Zur Begründung erklärt der Verband, dass es bereits eine Steigerungsrate von jährlich 0,6 Prozent auf diesem Gebiet gebe. Setze sich diese fort, würde das Ziel des integrierten Energie- und Klimaprogramms "ganz ohne Nutzungszwang" erfüllt. Die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien würde die Eigentümer von Bestandsgebäuden unangemessen belasten, heißt es in der Stellungnahme des Verbandes. Die Bundesvereinigung der Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft begrüßt zudem die Entscheidung der Bundesregierung, in einem EEWärmegesetz keine Nutzungspflicht für bestehende Gebäude einzuführen. Zur Begründungs erklärt der Verband unter anderem, er fürchte, dass Eigentümer gezwungen wären, Investitionen zu tätigen, die sie weder finanzieren noch refinanzieren könnten.