Öffentliche Anhörung des Petitionsausschusses
Die Forderung nach Transparenz bei den Marketing-Aufwendungen der Pharmabranche und das Plädoyer für eine bessere Qualitätskontrolle von Einrichtungen, die Blindenführhunde ausbilden, gehörten zu mehreren gesundheitspolitischen Themen, mit denen sich am Montag, dem 26. Mai 2008, der Petitionsausschuss befasste. Entscheidungen zu den betreffenden Anliegen fasste das Gremium bei dieser Anhörung der Petenten noch nicht.
Ein Petent setzte sich mit Nachdruck dafür ein, die
Pharmabranche gesetzlich zu verpflichten, sämtliche von diesen
Unternehmen an Ärzte, Kliniken, Selbsthilfegruppen oder
Patientenorganisationen geleisteten Zuwendungen publik zu machen.
Dieser Wirtschaftszweig stecke nach Schätzungen jährlich
2,5 Milliarden Euro in Marketingmaßnahmen. Diese Summe werde
über entsprechende Aufschläge auf die Medikamentenpreise
letztlich von den Bürgern bezahlt.
Der Petent, der als Klinikdirektor arbeitet, berichtete den Abgeordneten, dass Ärzte nach wie vor auf vielfältige Weise, etwa durch Einladungen zu Tagungen in teuren Hotels, beeinflusst würden. Problematisch seien auch Gelder für Patientenvereinigungen, die ihrerseits auf die Gesundheitspolitik Einfluss nähmen. Selbstverpflichtungserklärungen der Branche nützten nichts. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Rolf Schwanitz (SPD), plädierte in seiner Entgegnung jedoch dafür, den Weg der Selbstkontrolle und Selbstverpflichtung zu gehen: Die "Normsetzung aus einer Organisation heraus" habe gegenüber einer gesetzlichen Regelung einen hohen Wert.
Ein anderer Petent machte sich dafür stark, die
Krankenkassen zu verpflichten, ein qualifiziertes Berufsbild
für die Ausbilder von Blindenführhunden zu entwickeln und
auf dieser Basis solche Schulen streng zu überprüfen.
Bislang könne jedermann einen entsprechenden Gewerbeschein
erhalten, "auch wenn er keine Ahnung hat". Das Mitglied des
Deutschen Vereins für Blindenführhunde klagte, wegen
dieses "ziemlich desorganisierten Zustands" würden viele teils
gefährliche Führhunde ausgeliefert. Bei den Kassen kenne
sich niemand wirklich mit dieser Thematik aus. Die Petition
verlangt eine gesetzliche Regelung des Berufsbilds
"Blindenführhunde-Ausbilder". Staatssekretär
Schwanitz sprach sich gegen eine solche gesetzliche
Regelung aus, dafür sei allein schon die Zahl der Betroffenen
zu gering. Laut Schwanitz existieren bei den Kassen hohe Standards
für medizinische Hilfsmittel, und in diesem Zusammenhang
müssten auch Schulen für Blindenführhunde
vielfältig differenzierte Kriterien erfüllen.
Ein weiterer Petent setzte sich dafür ein, dass die in der
ehemaligen DDR
erworbene Ausbildung zur Sprechstunden-Krankenschwester zum
Führen der Berufsbezeichnung "Krankenschwester" berechtigen
soll. Seit der Wiedervereinigung würden Betroffene mit einer
solchen DDR-Qualifikation lediglich als Arzthelferin eingestuft,
was auch für die Entlohnung von Bedeutung sei. Der Petent
erklärte, die Anforderungen an den ehemaligen DDR-Beruf
entsprächen im Wesentlichen den Tätigkeiten einer
Krankenschwester, wobei die frühere
Sprechstunden-Krankenschwester stärker im ambulanten Bereich
gearbeitet habe. Staatssekretär Schwanitz
sagte hingegen, der DDR-Beruf entspreche nicht vollwertig der
Ausbildung zur Krankenschwester. Zu lösen sei das Problem nur
durch ergänzende Qualifikationsmaßnahmen.
Eine andere Petentin kritisierte, dass als Folge der Einsparungen im Gesundheitswesen eine optimale Versorgung behinderter Kinder mit medizinischen Hilfsmitteln gefährdet werde. Auf der Tagesordnung der Sitzung stand zudem eine Petition, die eine eindeutige Klärung der Befugnisse von Rettungsassistenten in Notfällen verlangt, sowie eine Petition, die sich für eine flächendeckende Vorhaltung von automatisierten externen Defibrillatoren zur Bekämpfung des plötzlichen Herztodes einsetzt.